Aufgrund der aktuell gültigen Gemeindeerlasse (Organisationsreglement, Wahl- und Abstimmungsreglement und Kommissionsreglement) ist die Gemeinde institutionell (normative und exekutive Ebene) folgendermassen organisiert, hat folgende Organe:
Wahlverfahren: Proporz (Art. 20 Organisationsreglement)
Anzahl Mitglieder: Sieben, inkl. Gemeindepräsident
Präsident: Urs Balsiger, urs.balsiger(at)laupen.ch
Wahlverfahren: Majorz (Art. 43 Wahl- und Abstimmungsreglement
Amtsinhaber: Urs Balsiger, urs.balsiger(at)laupen.ch
Funktionen: Der Gemeindepräsident hält in dieser Eigenschaft die Funktionen des Präsidenten des Gemeinderates (Exekutive) und des Präsidenten der Gemeindeversammlung (Normative) inne. Er leitet die Gemeindeversammlung und er entscheidet Rechtsfragen. Die Gemeindeversammlung entscheidet auch über Verfahrensfragen.
Wahlverfahren: Proporz (Art. 2 Kommissionsreglement)
Anzahl Mitglieder:
Präsident: Urs Goetschi, Laupen, urs.goetschi(at)laupen.ch
Wahlverfahren: Majorz (Art. 25 Organisationsreglement)
Anzahl Mitglieder: Keine, die Rechnungsprüfung erfolgt durch eine externe Revisionsstelle
Beauftragte Revisionsstelle: BDO AG, Hodlerstrasse 5, 3001 Bern, Mail an BDO AG
Funktionen: Das Rechnungsprüfungsorgan ist zugleich Datenschutz-Aufsichtsstelle (Art. 34 Organisationsreglement)
Wahlverfahren: Majorz (Art. 3 Kommissionsreglement)
Anzahl Mitglieder: Fünf (Art. 25 Kommissionsreglement)
Präsidentin: Ursula Reber, Kreuzplatz 7, Laupen, e-mail
Wahlverfahren: Majorz (Art. 3 Kommissionsreglement)
Anzahl Mitglieder: Sieben (Art. 16 Kommissionsreglement)
Präsidentin: Bettina Schwab, Mühlestrasse 21, Laupen, e-mail
Wahlverfahren: Majorz (Art. 10 Wahl- und Abstimmungsreglement)
Anzahl Mitglieder: Frei, unbestimmt. Keine Amtsperiode.
Präsident: Beat Fawer, Schützenstrasse 36, Laupen, e-mail
Sowohl die Stimmberechtigten als auch der Gemeinderat können per einfachem Beschluss nichtständige Kommissionen einsetzen (Art. 44 Organisationsreglement). Nichtständige Kommissionen sind nicht entscheidbefugt und nur für die Vorberatung eines bestimmten Geschäfts eingesetzt.
Der Gemeinderat kann ständige, nicht entscheidbefugte Kommissionen auf dem Verordnungsweg einsetzen.
Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen