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Gemeinde-Gesamterneuerungswahlen vom 30.11.2014

Gemeindepräsident für die Amtsperiode 1.1.2015 bis 31.12.2018

Die Wahl des Gemeindepräsidenten erfolgt im Majorz, aufgrund von Art. 19 des Organisationsreglements (OgR).
Innert der Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen (endete am Montag, 20. Oktober 2014, 11:30 Uhr), gelangte von der SVP ein Vorschlag für das Amt des Gemeindepräsidenten ein. Nominiert für das Amt ist Urs Balsiger, Betriebswirtschafter. Aufgrund von Art. 86, Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR), hat der Gemeinderat den Kandidaten als gewählt zu erklären (sog. Stille Wahl), wenn nicht mehr Vorschläge eingereicht werden, als Sitze zu vergeben sind. Somit ist Urs Balsiger Gemeindepräsident für die Amtsperiode 2015-2018, sofern er am 30. November 2014 ebenfalls als Gemeinderat (im Proporzverfahren) gewählt ist. Urs Balsiger ist seit 1.10.2010 Gemeindepräsident (Präsident der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates in einer Person).

Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsperiode 1.1.2015 bis 31.12.2018

Gestützt auf Art. 25 Organisationsreglement wählt die Gemeindeversammlung vom 4.12.2014 das Rechnungsprüfungsorgan für die Amtsperiode (2015-2018).

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