11.07.2024
Anhang III Definition Sitzungsgeld (Neu: Elternrat), Art. 7 Abs. 1
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Laupen an seiner Sitzung vom 1. Juli 2024 die Teilrevision Personalverordnung erlassen hat. Der Anhang III tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. August 2024 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Laupen
Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen