In Zukunft Laupen
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Wegzug von Laupen

  • Wegzug von Laupen
  • Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Wer von Laupen wegzieht, muss sich spätestens am Tage des Wegzugs mit dem Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis (Schweizer Staatsangehörige) Ausländerausweis (Ausländische Staatsangehörige) abmelden.

     

    Personen, welche ins Ausland ziehen, müssen eine Vertreteradresse in der Schweiz bekannt geben. 

     

    Sie können den Wegzug persönlich am Schalter, telefonisch, via E-Mail oder über den Link eUmzugCH erledigen.

     


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