Anmeldung beim Zivilstandsamt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren wird, erfolgt die Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt durch die Institution. Ihr Spital oder Ihr Geburtshaus werden Ihnen mitteilen, welche Dokumente Sie dorthin mitbringen müssen.
Kommt Ihr Kind zuhause zur Welt, muss es die Ärztin oder der Arzt, die Hebamme oder der Entbindungspfleger, jede andere bei der Geburt anwesende Person oder die Mutter innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsorts anmelden.
Anmeldung in der Gemeinde Laupen
Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten wir eine Meldung vom Zivilstandamt. Aufgrund dessen wird Ihr Kind in unserer Gemeinde aufgenommen. Sie müssen Ihr Kind nicht bei uns anmelden, ausser die Geburt erfolgte im Ausland.
Unterlagen einreichen
Bei der persönlichen Anmeldung müssen folgende Dokumente beim Zivilstandsamt vorgelegt werden:
- Identitätsnachweis (Pass und/oder Identitätskarte)
- Geburtsmeldung von Arzt, Ärztin oder Hebamme
- Wenn vorhanden: Familienausweis zur Aktualisierung
Geburtsurkunde bestellen
Das Zivilstandsamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Geburtsurkunde aus. Die Gebühr beträgt CHF 30.00 zuzüglich Portokosten.
Geburtsurkunde bestellen
Ausländische Staatsbürger
Wenn Sie ausschliesslich eine ausländische Staatsbürgerschaft haben und bisher kein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten, sind Sie unter Umständen noch nicht im schweizerischen Personenstandsregister erfasst. Ein Zivilstandsereignis ist zum Beispiel eine frühere Geburt oder eine Heirat.
Je nach Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Zivilstand der Eltern werden unterschiedliche Dokumente benötigt.
Kontaktieren Sie frühzeitig das Zivilstandsamt des voraussichtlichen Geburtsorts.
Weitere Informationen zum Thema Geburt finden Sie unter folgendem Link.