Der Gemeinderat empfahl in seiner Botschaft für den Bau aller koordinierten Teilprojekte der «Verkehrssanierung und städtebaulichen Entwicklung», inklusive dem Gemeinde-Wasserbauplan unterhalb der Sensebrücke bis Einmündung in die Saane (Art. 25 Abs. 1 Wasserbauplangesetz), einen Bruttokredit von CHF 33.521 Mio., netto für die Gemeinde CHF 8.6 Mio. steuerfinanziert, bzw. CHF 2.221 Mio. gebührenfinanziert, zu bewilligen.