Wohnen
Laupen – Lebensraum zum Wohlfühlen
In der Gemeinde Laupen leben ca. 3’300 Menschen. Es gibt in Laupen verschiedene Wohnlagen: Ob im Stedtli oder in einer Wohnzone mit attraktiven Wohnbauen, alle kommen auf ihre Rechnung. So unterschiedlich wie die Strukturen, sind auch die Begegnungsmöglichkeiten und das Quartierleben. Gewerbe, Schule, Dorfvereine, politische Parteien und Interessengruppen ergänzen das nachbarliche Kommunikationsnetz. Die Wohngebiete befinden sich an schöner Lage, sind ruhig und durch den öffentlichen Verkehr sehr gut erschlossen.
Auf dieser Seite finden Sie praktische Informationen zu verschiedenen Aspekten des Wohnens. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Laupen.
Inhalt
Immobilienmarkt
Hauseigentümerverband
Der Hauseigentümerverband (HEV) Bern und Umgebung ist eine Sektion des HEV Kanton Bern und des HEV Schweiz. Er vertritt in der Region, im Kanton und auf Bundesebene die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Er setzt sich für die Erhaltung des privaten Grundeigentums und für die Vermieter von Wohn- und Geschäftsraum ein.
Geschäftsstelle:
Hauseigentümerverband Bern und Umgebung
Schwarztorstrasse 31
Postfach 338
3000 Bern 14
Telefon: 031 388 58 50
info@hev-bern.ch
Schlichtungsbehörde
Die Schlichtungsbehörde ist die erste Instanz bei mietrechtlichen Streitigkeiten. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Verfahren vor der Schlichtungsstelle grundsätzlich kostenlos. Sie hat bei Wohnungs- und Geschäftsmieten die Parteien mietrechtlich zu beraten und Einigungsverhandlungen durchzuführen. Sofern unter den Parteien keine Einigung erzielt werden kann, fällt die Schlichtungsbehörde definitive Entscheide bei Verfahren bezüglich Herausgabe hinterlegter Mietzinse, Anfechtung einer Kündigung sowie Erstreckung eines Mietverhältnisses. In allen übrigen Angelegenheiten wird lediglich versucht eine gütliche Einigung zu erzielen.
Für die Gemeinde Laupen ist nachfolgende Schlichtungsbehörde zuständig:
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Effingerstrasse 34
3008 Bern
Telefon 031 635 47 50
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. +41 31 635 47 60
Persönliche Rechtsberatung vor Ort:
Nach Voranmeldung unter
Tel. +41 31 635 47 60
Sozialberatung
Rechtsform
Die Sozialen Dienste Region Laupen sind eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung. Der Sozialdienst ist als sogenannter Gemeindeverband organisiert.
Die Sozialen Dienste Region Laupen (SDRL) umfassen folgende Gemeinden aus dem ehemaligen Amt Laupen: Laupen, Neuenegg, Ferenbalm, Kriechenwil, Gurbrü, Münchenwiler und Wileroltigen. Einwohnerinnen und Einwohner dieser Einzugsgebiete werden bei persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Fragen unentgeltlich beraten. Der SDRL hilft im Umgang mit Behörden, Institutionen und vermittelt Adressen von Hilfsstellen. Folgende Bereiche werden abgedeckt:
- Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz
- Inkassohilfe und Bevorschussung von Kinderalimenten
- Beratung und Betreuung von Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen
- Vermittlung von Dienstleistungen anderer, spezieller Institutionen
Standort/Kontakt
Der Sitz und die Büros des Sozialdiensts befinden sich in Laupen, am Krankenhausweg 14, 3177 Laupen.
Besuche sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Kindes und Erwachsenenschutzbehörde
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Bundesrecht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Im Kanton Bern ist dies mit einer grundlegenden Neuordnung verbunden. Die Zuständigkeit im Kindes- und Erwachsenenschutz geht von den Gemeinden an den Kanton über. Diese wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen. Die Abklärungsarbeiten sowie der Vollzug von Massnahmen sind dagegen nach wir vor Sache der Gemeinde insbesondere der Sozialdienste.
Die Rekrutierung und Betreuung der privaten Mandatsträger wird ebenfalls durch die Sozialen Dienste Region Laupen wahrgenommen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Eva-Maria Bürgy, Soziale Dienste Region Laupen, 3177 Laupen, 031 747 20 54.
Für die Gemeinde Laupen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Fraubrunnen zuständig.
Kinder- und Erwachsenschutzbehörde KESB
Mittelland Nord
Bernstrasse 5, Postfach 207
3321 Fraubrunnen
031 635 20 50
info.kesb-mn@jgk.be.ch
Im Alter
Seniorenseite
Für die verschiedenen Lebensbereiche (von Jung bis Alt) bieten wir unter „Bildung, Soziales“ Informationen an. Es gibt Lebenslagen, in denen man Antworten auf das ‚Wie weiter?’ haben möchte. Hier geben wir Ihnen einige praktische Ratschläge.
Finanzen
Abrechnungsformulare Finanzverwaltung
Budget
Finanzplan
Jahresrechnung
Steuern
- Finanzverwaltung
- 031 740 10 45
- steuerbuero@laupen-be.ch
Richten Sie ein schriftliches Gesuch an den Kanton.
Bitte reichen Sie die Steuererklärung bei der Finanzverwaltung oder online ein. Weitere Infos erhalten Sie unter Informationen Steuererklärung.
Bei der Finanzverwaltung können Sie die Fristverlängerung eingeben. Für die Onlineingabe lesen Sie bitte in den Informationen Fristverlängerung nach.
Bitte beachten Sie die Einreichefrist für die Steuererklärung 2023: 15. März 2024
Die Kosten für allfällige Fristverlängerungen finden Sie nachfolgend:
Vorgang | Online | E-Mail, Brief, telefonisch, Schalter |
Fristverlängerung bis 15. Juli | gebührenfrei | CHF 20 |
Fristverlängerung bis 15. September | CHF 20 | CHF 40 |
Fristverlängerung bis 15. November* | CHF 40 | CHF 60 |
*Die Frist kann höchstens bis 15.November verlängert werden
Die Gebühr für die Fristverlängerung wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich die Mahngebühr.
Informationen dazu finden Sie unter dem Link Einkommens- und Vermögenssteuern.
Einzahlungsscheine bestellen Sie bitte direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung. Ein Steuererlassgesuch reichen Sie bitte bei der Finanzverwaltung Laupen ein.
Die Pro Senectute bietet ab dem 60. Lebensjahr einen Steuererklärungsdienst zur Verfügung.
Die genauen Informationen finden Sie hier sowie das Tarifblatt.
Weitere Informationen finden Sie hier oder wenden Sie sich an die Finanzverwaltung Laupen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Einreichen der Steuererklärung ist eine gesetzliche Pflicht. Wenn Sie Ihre Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreichen, werden Sie nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt und Sie müssen mit einer Busse rechnen.
Melden Sie sich beim Steuerbüro, wenn Sie – zum Beispiel wegen einer Krankheit – nicht in der Lage sind, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Melden Sie sich ebenfalls beim Steuerbüro, wenn Sie die Steuererklärungsformulare auf Papier wünschen.
Abfallentsorgung
Im Bereich Abfallwirtschaft finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Abfall. Informieren Sie sich über die verschiedenen Abfallarten und deren Abfuhrtermine.
Abfälle/Abfallarten
- Altpapier
- Astholz-Abfuhr
- Hauskehricht
- Metallsammlung
- Sonderabfälle
- Textilien/Schuhe
- Weihnachtsbäume
Abfall- Kehrichtabfuhr-Plan
Sammelstellen
Einwohnerinnen und Einwohner von Laupen erhalten von der Gemeinde eine Identifikationskarte. Damit können sie Abfälle der Multisammelstelle „brings!“, an der Murtenstrasse 33, in Laupen, abgeben.
Der aktuelle Katalog der Abfälle, die der Multisammelstelle zur Entsorgung abgegeben werden können, sind auf der Website der Multisammelstelle „brings!“ einsehbar.
Informationen zu den Abfällen, die Einwohnerinnen und Einwohner nicht der Multisammelstelle „brings!“ übergeben müssen sind auf dem Abfallkalender auf dieser Website einsehbar.
Der aktuelle, jährlich von der Gemeindeverwaltung abgegebene Kehricht-Abfuhrplan, gibt weitere Auskünfte.