Persönlich
Verschiedene Ereignisse im Alltag wie Geburt, Heirat oder Tod verändern persönliche Lebensumstände. Häufig müssen in solchen Situationen auch Ausweise erneuert oder verschiedene Dokumente eingeholt werden.
Umzug
Umzug innerhalb der Gemeinde
Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde Laupen um? Bitte melden Sie den Umzug innerhalb von 14 Tagen persönlich oder über das Portal eUmzug. Bitte beachten Sie das für den Umzug CHF 20.00 pro volljährige Person verrechnet wird.
Umzug innerhalb des gleichen Hauses
Sie ziehen in eine andere Wohnung im gleichen Haus um? Auch wenn die Strasse und Hausnummer unverändert bleiben, ist der Umzug meldepflichtig.
Wegzug
Wer von Laupen wegzieht, muss sich spätestens am Tag des Wegzugs abmelden.
Wegzug ins Ausland
Personen, welche ins Ausland ziehen, müssen zusätzlich eine Vertreteradresse in der Schweiz bekannt geben.
Sie können den Wegzug persönlich am Schalter (Einwohner- und Fremdenkontrolle), telefonisch, via E-Mail oder über den Link eUmzugCH erledigen.
Dokumente:
Zuzug
Ausländische Staatsangehörige
Informationen für Neuzugezogenen in 14 Sprachen
Die Informationsplattform www.hallo-bern.ch ermöglicht es Ihnen sich niederschwellig und rasch mit den hiesigen Gepflogenheiten sowie ihren Rrchten und Pflcihten vertraut zu machen. Die Informationen sind in 14 Sprachen verfügbar und beinhalten Themengebiete wie beispielsweise Grsundheit oder Schule und Bildung.
Zuzug innerhalb dem Kanton Bern
Bitte nutzen Sie das Portal eUmzugCH.
Wenn Ihre bisherige Gemeinde noch nicht am eUmzugCH angeschlossen ist, nutzen Sie bitte folgendes Vorgehen.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Anmeldeformular
- Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde
- Gültiges heimatliches Reisedokument
- Einveständniserklärung Umzug von minderjährigen Kindern (Kinder unter 18 Jahren / Eltern nicht verheiratet, getrennt oder geschieden)
Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.
Zuzug mit Kantonswechsel oder aus dem Ausland
Füllen Sie bitte die Anmeldung aus und reichen Sie die Unterlagen persönlich am Schalter ein.
Ausfüllen und einreichen:
- Anmeldeformular
- Anmeldeformular für ausländische Staatsangehörige
- aktuellen Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung eines schweizerischen Arbeitgebers
(nicht älter als 1 Monat, inkl. Anstellungsdauer, Arbeitspensum und Angabe der Lohnverhältnisse) - Mietvertrag
- Gültiges heimatliches Reisedokument
- Familienausweis (wenn verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft)
- Einveständniserklärung Umzug von minderjährigen Kindern (Kinder unter 18 Jahren / Eltern nicht verheiratet, getrennt oder geschieden)
Dokumente:
Schweizerinnen und Schweizer
Bitte nutzen Sie das Portal eUmzugCH.
Wenn Ihre bisherige Gemeinde noch nicht am eUmzugCH angeschlossen ist, nutzen Sie bitte folgendes Vorgehen.
Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen. Füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Senden Sie uns die Anmeldung mit den nachstehend genannten Beilagen – innert 14 Tagen. Falls noch etwas wäre, melden wir uns.
Wenn alles ok ist, erhalten Sie von uns den Niederlassungsausweises mit der amtlichen Gebühr.
Ausfüllen und einreichen:
- Anmeldeformular
- Geburtsschein (Kinder unter 18 Jahren von ledigen Personen)
- Scheidungsurteil
- Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder, (Kinder unter 18 Jahren / Eltern nicht verheiratet, getrennt oder geschieden)
- Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.
Dokumente:
Ausweise und Dokumente
Sie brauchen eine neue ID oder einen neuen Pass? Benötigen Sie einen Heimatausweis, eine Wohnsitzbescheinigung oder möchten Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen? Hier finden Sie Informationen wie Sie vorgehen müssen, um das gewünschte Dokument zu erhalten.
Falls Sie in einer anderen Gemeinde länger als drei Monate Wochenaufenthalterin beziehungsweise Wochenaufenthalter sind, müssen Sie sich mit dem Heimatausweis/Interimsausweis in dieser Gemeinde anmelden.
Sie können den Heimatausweis online bestellen oder persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei beziehen. Der Heimatausweis kostet CHF 20.–.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger bestellen den Heimatschein beim Zivilstandsamt ihres Heimatortes.
Wenn Sie in der Gemeinde Laupen heimatberechtigt sind, können Sie Ihren Heimatschein beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland bestellen.
Wohnen Sie in der Gemeinde Laupen und benötigen eine Wohnsitzbescheinigung (z.B. Einbürgerung, Anmeldung an einer Hochschule, Versicherung, Grundbuchamt etc.)?
Sie können diese online bestellen oder am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet CHF 20.00 pro Person.
Wohnsitzbestätigung für den Kauf eines GA
Falls Sie eine Wohnsitzbescheinigung für die SBB zur Berechtigung des Kaufs eines GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner benötigen, füllen Sie bitte das Formular «SBB-Wohnsitzbestätigung» aus und lassen Sie dieses am Schalter der Gemeindeschreiberei bestätigen.
Die Lebensbescheinigung wird oftmals von Versicherungen oder Renteninstitutionen verlangt. Diese beweist, dass die versicherte Person noch lebt.
Bitte beachten Sie:
Für den Erhalt der Lebensbescheinigung müssen Sie zwingend persönlich an den Schalter der Gemeindeschreiberei vorsprechen. Bringen Sie ebenfalls einen gültigen Ausweis mit.
Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen?
Gemäss Notariatsverordnung des Kantons Bern (Art. 62 ff NV) sind für die Beglaubigung von Unterschriften im Kanton Bern ausschliesslich die Notare zuständig.
Als Schweizerin oder Schweizer beantragen Sie Ihren neuen Ausweis in einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern. Dafür benötigen Sie einen Termin, den Sie über das Callcenter des Ausweiszentrums oder online vereinbaren können.
Ausweiszentrum Bern
Laupenstrasse 18A
3008 Bern
031 635 40 00
Den Strafregisterauszug bestellen Sie über das Bundesamt für Justiz oder an einem Postschalter.
Den Betreibungsregisterauszug bestellen Sie beim Betreibungsamt Bern-Mittelland, bei der Post oder beim Bundesamt für Justiz.
Adressauskunft und Datensperre
Sie benötigen Daten oder eine Adressauskunft aus dem Einwohnerregister der Gemeinde Laupen zu einer Person, welche in Laupen wohnhaft ist oder war? Sie möchten nicht, dass Ihre Daten an Private weitergegeben werden?
Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG).
Auf Anfrage erteilen wir an private Personen oder Organisationen folgende Daten, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird:
- Name / Vorname
- Geburtsjahr
- Heimatort/e
- Adresse in Laupen oder Wegzugsdatum und Wegzugsort
Verfügt eine Person über eine Auskunftssperre, so muss ein Interessensnachweis eingereicht werden. In diesen Fällen ist eine Auskunft nur zulässig, wenn ein Gesetz die Behörde explizit zur Bekanntgabe verpflichtet oder wenn die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt CHF 10.00. Sie erhalten eine Rechnung. Adressanfragen werden nur schriftlich akzeptiert.
Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten an Private weitergeben werden? Reichen Sie uns das Online-Formular Datensperre ein.
Heirat
Sie haben beschlossen zu heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Nun gilt es viel vorzubereiten.
Damit eine Heirat erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und ein Gesuch beim zuständigen Zivilstandsamt eingereicht werden.
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Laupen werden durch das Zivilstandsamt des Kantons Bern betreut. Dort wird die administrative Vorbereitung abgewickelt und die anschliessende zivile Trauung geplant.
Ehevorbereitungsverfahren
Das Ehevorbereitungsverfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Interessierte Paare müssen ein Gesuch mit verschiedenen Dokumenten einreichen.
Melden Sie sich frühzeitig für einen Vorsprachetermin und die Reservation beim Zivilstandkreis Bern-Mittelland. Das Datum der Trauung kann erst nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens definitiv vereinbart werden.
Der Zivilstandskreis Bern-Mittelland informiert Sie über die zur Auswahl stehenden Trautage.
Geburt
Sind Sie kürzlich Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch! Was es nun zu beachten gilt, erfahren Sie auf dieser Webseite.
Ist Ihr Kind in einem Spital oder Geburtshaus auf die Welt gekommen, wird die Geburt automatisch dem zuständigen kantonalen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt müssen Sie hingegen das Kind innerhalb dreier Tage nach der Geburt beim zuständigen kantonalen Zivilstandsamt anmelden.
Alles Weitere zu Vor- und Familiennamen, Kindesanerkennung, Bürgerrecht und Geburtsurkunde erfahren Sie bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Die Meldung der Geburt an die Einwohnerkontrolle erfolgt automatisch durch das Zivilstandsamt.
Arbeitslosigkeit
Was muss ich bei Arbeitslosigkeit unternehmen?
Melden Sie sich beim RAV direkt.
Todesfall
Ein Todesfall ist immer ein schmerzliches Erlebnis, das uns ganz aus der Bahn werfen kann. Sie finden hier einige Ratschläge.
Rat und Hilfe
Wenn Sie nicht mehr weiter wissen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pfarrer, an die Dargebotene Hand (Tel. 143) oder einen Arzt.
Feststellung des Todes
rufen Sie Ihren Haus- oder den Notfallarzt an
Administrative Schritte
Alles Notwendige kann Ihnen ein Bestattungsinstitut abnehmen. Sie werden auch in Fragen der Leidzirkulare und Inserate beraten.
Zusammen mit dem Bestatter und dem Pfarrer legen Sie den Termin für die Bestattung und den Trauergottesdienst fest.
Bestattungsorte, Friedhöfe und Aufbahrung
In Laupen gibt es zwei Friedhöfe. Auf dem alten Friedhof oberhalb der Altstadt sind nur Urnenbeisetzungen möglich, auf dem neuen an der Mühlestrasse sind Erdbestattungen, Urnenbeisetzungen und Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab möglich.
Auf dem Friedhof Kriechenwil sind alle Bestattungsarten möglich. Seit 2005 gibt es auch ein Gemeinschaftsgrab. Die Trauerfeier findet in der Regel im Saal des Gemeindehauses statt. Die Trauerfeierlichkeiten beginnen um 13.30 Uhr (Montag bis Freitag).
Bestattungsinstitute
Bestattungen ARCHE Lydia Freiburghaus
Bestattungen ARCHE
Lydia Freiburghaus
Flüestr. 20
Neuenegg
031 741 16 75
info@arche-bestattungen.ch