Der Kanton Bern begrüsst, dass der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung per 1. Juli 2026 im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert wird. Die neue Bestimmung bestätigt das Recht der Kinder auf eine Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt. Der Kanton Bern informiert, sensibilisiert und baut bestehende Unterstützungsangebote aus.
Ab dem 1. Juli 2026 ist der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Damit wird das Recht von Kindern auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt ausdrücklich festgeschrieben. Die Gesetzesänderung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Gewalt gegen Kinder in der Schweiz nach wie vor ein ernstes Problem ist. Körperliche und psychische Gewalt können die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen und langfristige Folgen haben. Damit nachhaltige Veränderungen in der Einstellung und im Verhalten der Erziehungsberechtigten erreicht werden können, setzt der Kanton Bern auf Information und Sensibilisierung in Zusammenhang mit diesem Thema. Über Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Beratungsstellen werden Eltern, Fachpersonen sowie Kinder und Jugendliche auf den neuen Grundsatz aufmerksam gemacht.
Beratungs- und Unterstützungsangebote im Kanton Bern
Eltern und Kinder sollen bei Erziehungsfragen und familiären Belastungen rasch Unterstützung erhalten. Dafür steht im Kanton Bern bereits ein breites Netz zur Verfügung: die Mütter- und Väterberatung, die kantonale Erziehungsberatung, der Elternnotruf, die Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt sowie Pro Juventute 147. Für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bietet die kantonale Erziehungsberatung spezifische Gruppentherapien an.
2026 wurden verschiedene Angebote gezielt ausgebaut: Die Mütter- und Väterberatung lancierte das Projekt «Gewaltfrei erziehen – das Richtige richtig tun». Die Unterstützung des Notrufs 147 von Pro Juventute wurde erhöht und die kantonale Erziehungsberatung setzt neu Animationsfilme zu zentralen Erziehungsthemen ein, darunter ausdrücklich zur gewaltfreien Erziehung.
Gewaltfreie Erziehung ist nun auch Teil des Zivilrechts
Mit der neuen Bestimmung wird ein Grundsatz, der im Schweizer Strafrecht und in der Kinderrechtskonvention der UNO bereits anerkannt ist, ausdrücklich im Zivilrecht verankert. Die neue Regel erweitert den Handlungsspielraum der Behörden nicht. Fachleute im Kinderschutz erhalten jedoch ein zusätzliches Instrument für die Begleitung von Familien.
Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung bedeutet nicht, dass Eltern auf Regeln oder Konsequenzen verzichten sollen. Kinder brauchen Orientierung und Grenzen. Diese sollen jedoch respektvoll, altersgerecht und ohne körperliche oder psychische Gewalt vermittelt werden.