Gemischt-geringfügige Anpassung der Überbauungsordnung “Laupen Süd“

Der Gemeinderat von Laupen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

 

Die öffentliche Planauflage umfasst:

 

Zur Information können eingesehen werden:

 

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Januar 2026 bis am 16. Februar 2026, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung (Bauverwaltung, 1. Stock) öffentlich auf.

 

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen bei der Gemeindeschreiberei Laupen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.