Onlineschalter

Auf dieser Seite finden Sie alle möglichen Dienstleistungen, welche die Gemeindeverwaltung Laupen für Ihre Bürger*Innen erbringt und welche Sie bereits online bestellen können. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch sowie persönlich am Schalter während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.

Inhalt

Dienstleistungen

Hier finden Sie alle Daten und Informationen zum Thema Abfallentsorgung.

Hier können Sie die Abrechnungsformulare der Finanzverwaltung herunterladen.

Ablauf

1. Einreichung des Baugesuchs
Seit dem 1. März 2022 müssen alle Baugesuche im Kanton Bern elektronisch über die Plattform eBau eingereicht werden. Das Gesuch sollte vollständig und korrekt ausgefüllt sein, um Verzögerungen zu vermeiden.

2. Formelle und Materielle Prüfung
Nach Eingang des Gesuchs prüft die zuständige Behörde die Unterlagen auf Vollständigkeit, formale Richtigkeit und Inhalt des Bauvorhabens. Bei Mängeln wird der Gesuchsteller zur Nachbesserung aufgefordert.

3. Öffentliche Auflage
Das Baugesuch wird öffentlich bekannt gemacht, entweder durch Publikation im Amtsanzeiger (Laupen Anzeiger) oder durch direkte Benachrichtigung der betroffenen Nachbarschaft. Während einer Frist von 30 Tagen haben Interessierte die Möglichkeit, Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Bei Einholung der Zustimmung der Parzellen-Angrenzenden vor der Baueingabe kann der Frist von 30 Tagen umgehen werden. Benötigt Ihr Baugesuch eine Ausnahme muss diese zwingend im Amtsanzeiger (Laupen Anzeiger) veröffentlicht werden.

4. Stellungnahmen und Bereinigung
Eingegangene Einsprachen werden der Bauherrschaft zur Stellungnahme vorgelegt. Gegebenenfalls müssen Anpassungen am Bauprojekt vorgenommen werden, um Einwände zu berücksichtigen.

5. Entscheid
Nach Abschluss aller Prüfungen und Bereinigungen erlässt die Behörde den Bauentscheid und teilt diesen den Beteiligten mit.

 
Dauer des Verfahrens

Ein reibungsloses Baubewilligungsverfahren dauert in der Regel etwa drei Monate. Verzögerungen können auftreten, wenn Unterlagen unvollständig sind, zusätzliche Prüfungen erforderlich werden oder Einsprachen eingehen.

 

Gebühren

Die Kosten für das Baubewilligungsverfahren richten sich nach den anrechenbaren Baukosten und sind im Gebührenreglement der Einwohnrgemeinde Laupen festgelegt. Zusätzliche Gebühren können für Amts- und Fachberichte sowie für Publikationen anfallen.

 

Zuständige Behörden im Baubewilligungsverfahren

Die zuständige Behörde variiert je nach Art des Bauvorhabens und kann entweder bei der Einwohnergemeinde Laupen oder beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland liegen.

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ist zuständig für:

  • Gastgewerbe- und Prostitutionsgewerbe
  • Bauvorhaben im Interesse der Gemeinde (wenn die Einwohnergemeinde als Gesuchsteller auftritt)
  • Bauvorhaben in Gewässern ohne Gemeindehoheit
  • Bauvorhaben mit Baukosten über 1,4 Millionen Franken

 

Bei Fragen kontaktieren Sie die Bauverwaltung Laupen. Gerne sind wir bereit Ihre Fragen zu klären.

Für die Nutzung von öffentlichem Terrain der Einwohnergemeinde Laupen ist das Formular 5.0 „Benützung von öffentlichem Terrain“ vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Bauverwaltung Laupen einzureichen:

  • Kopie des Baugesuchs (falls das Gesuch mit einem Bauprojekt zusammenhängt)
  • Situations- und Werkleitungsplan im Massstab 1:500 oder 1:100, mit:
    Vorschlag der Grabfläche/Terrain-Inanspruchnahme
    Geplanter Leitungsführung
    Beanspruchter Strassenterrainfläche

Für die Nutzung von öffentlichem Terrain des Kantons Bern erfolgt die Anmeldung über die Website.

Brings-Kundenkarten nur noch über die Brings-App erhältlich

Ab sofort können Brings-Kundenkarten ausschliesslich über die kostenlose Brings-App beantragt werden.

Bei Fragen zur Beantragung oder Registrierung wenden Sie sich direkt beim Brings.

Bitte stellen Sie sicher, dass das Baugesuch in elektronischer Form über die Plattform eBau eingereicht wird.

Die im eBau hochgeladenen Unterlagen müssen zusätzlich in zweifacher Papierform eingereicht werden. Alle Unterlagen sind von folgenden Personen zu unterzeichnen:

  • Gesuchsteller
  • Projektverfasser (falls vorhanden)
  • Grundeigentümer (falls dieser nicht mit dem Gesuchsteller identisch ist)
  • Baurechtgeber/-nehmer (falls vorhanden)

 

Erforderliche Planunterlagen

  • beglaubigten Situationsplan von einem Geometer die bestehende Ist-Situation sowie die geplanten Änderungen deutlich darstellen. Bestehende Gebäudeteile sind in Schwarz, Abbruchbereiche in Gelb und Neubauten in Rot zu kennzeichnen. Relevante Masse, wie Grenz- und Gebäudeabstände, sind zu vermessen und anzugeben
  • vermasste Grundrisse, Ansichten, Schnitte und andere relevante Pläne des Bauvorhabens

 

Für eine vollständige und effiziente Bearbeitung bitten wir Sie, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten und einzureichen.

Im Kanton Bern sind alle Bauvorhaben bewilligungspflichtig, die dauerhaft angelegt, künstlich geschaffen und fest mit dem Erdboden verbunden sind. Dies umfasst auch Änderungen der Nutzung, Abbrüche sowie wesentliche Geländeänderungen.

Eine Baubewilligung ist notwendig, bevor mit der Umsetzung begonnen werden darf. Weitere Details regelt das Baugesetz des Kantons Bern (Art. 1a BauG).

Gerne können Sie Ihre Voranfrage über die elektronische Plattform eBau , per E-Mail oder per Posteinreichen, um zu klären, ob Ihr geplantes Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt.

Bitte erläutern Sie dabei den geplanten Bauvorhaben sowie den Standort, an dem dieses realisiert werden soll. Um Ihre Anfrage konkret prüfen zu können, bitten wir Sie zudem, einen groben Plan, eine Handskizze oder eine Fotoansicht beizulegen.

Für komplexe Bauvorhaben oder bei unklarer Rechtslage empfehlen wir Ihnen, vor der Einreichung eines Baugesuchs eine schriftliche Voranfrage an die Bauverwaltung Laupen zu richten. Dabei können Sie spezifische Fragen zum Vorhaben stellen. Auf Grundlage der erhaltenen Auskunft können Sie die Chancen und Risiken Ihres Projekts besser einschätzen.

Bei Fragen kontaktieren Sie die Bauverwaltung Laupen. Gerne sind wir bereit Ihre Fragen zu klären.

Mit folgendem Link können Sie das aktuellste Budget der Gemeinde Laupen herunterladen.

Mit folgendem Link können Sie eine Datensperre im Steuerregister beantragen.

Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen.

Die öffentliche Energieberatungsstelle beantwortet Fragen wie zum Beispiel:

  • Wie gehe ich bei einer Sanierung vor?
  • Wie reduziere ich den Energiebedarf?
  • Wie stelle ich auf alternative Energiequellen um?
  • Welches ist die richtige Heizung für mein Haus?

Die Beratung erfolgt produkt-, system-, werte- und firmenneutral.

Per 1. Januar 2017 wurden die Unterstützungsbeiträge für energetische Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien im Kanton Bern neu geregelt. So wurde etwa das nationale Gebäudeprogramm in das kantonale Förderprogramm integriert. Das aktualisierte Factsheet «Förderbeiträge für Energieprojekte im Kanton Bern» www.energieberatungbern.ch/gesetzliches-foerderprogramme bietet Liegenschaftsbesitzern einen praktischen Überblick über die aktuell zur Verfügung stehenden Förderinstrumente.

Baugesuche können in Laupen mit eBau elektronisch eingereicht werden. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Laupen Anzeiger publiziert.

Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch.

Die Gebühr gemäss gültigem Tarif (inkl. MwSt) wird anlässlich der Kontrolle einkassiert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung Laupen.

Mit folgendem Link können Sie den aktuellsten Finanzplan der Gemeinde Laupen herunterladen.

Die Einreichefrist für die Steuererklärung ist immer bis am 15. März. Diese Frist kann jederzeit verlängert werden bis spätestens 15. November. Einerseits können Sie die Frist via Finanzverwaltung verlängern lassen oder via Onlineformular.

Die Kosten für allfällige Fristverlängerungen finden Sie nachfolgend:

Vorgang
Online
E-Mail, Brief, telefonisch, Schalter

Fristverlängerung bis 15. Juli

gebührenfrei

CHF 20.00

Fristverlängerung bis 15. September

CHF 20.00

CHF 40.00

Fristverlängerung bis 15. November*

CHF 40.00

CHF 60.00

* Die Frist kann höchstens bis 15. November verlängert werden

Die Gebühr für die Fristverlängerung wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich die Mahngebühr.

Jedes Kind, das bei der Geburt in der Einwohnergemeinde Laupen angemeldet wird, erhält von der Gemeinde einen Geburtsstein. Auf diesem Stein werden der Name und das Geburtsdatum des Kindes eingraviert. Anschliessend wird der Stein feierlich auf der Schlosstreppe in Laupen gesetzt – ein bleibendes Zeichen für den neuen Lebensabschnitt.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Benötigen Sie Auskünfte über Ihr Grundstück? Dann können Sie einen Grundbuchauszug beim kantonalen Grundbuchamt bestellen.

Möchten Sie ein Jahrescontainer-Abonnement abschliessen? Dann teilen Sie der Bauverwaltung Laupen bitte Ihre Kontaktangaben sowie das gewünschte Startdatum mit.

Mit folgendem Link können Sie die aktuellste Jahresrechnung der Gemeinde Laupen herunterladen.

Es gibt keine Vorschriften, welcher Kaminfeger Sie berücksichtigen müssen. Der Kaminfeger kann frei gewählt werden.

Hier finden Sie alle Daten und Informationen zum Thema Kehrichtabfuhr.

Garten- und Grundstücksbesitzer können einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung schädlicher Neophyten, insbesondere des Einjährigen Berufskrauts leisten, indem sie diese Pflanzen entfernen und fachgerecht entsorgen. Diese Pflanzen gehören nicht auf den Kompost.

Bei der Gemeindeverwaltung können kostenlose orangefarbene Neophytensäcke bezogen und gefüllt beim Werkhof abgegeben werden.

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Die Karte des ÖREB-Katasters enthält die verbindlichen Eigentumsbeschränkungen und raum- und baurechtlichen Vorgaben.

Möchten Sie ein Plakat für Ihre Veranstaltung aufstellen? Dann melden Sie sich bitte schriftlich bei der Bauverwaltung Laupen.

Die Einwohnergemeinde Laupen erlaubt Plakate auf bestimmten Grundstücken nur nach vorheriger Absprache.

Für Abklärungen und Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Laupen gerne zur Verfügung. In den Dokumenten finden Sie eine Übersicht der möglichen Plakatstellen sowie ein Merkblatt mit weiteren Informationen.

Untenstehend finden Sie das Merkblatt über das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken gegenüber öffentlichen Strassen und Wegen (inkl. Flurwege).

Was geschieht nach dem Ausfüllen der Steuererklärung?

Mit untenstehendem Link können Sie Ihr steuerbares Einkommen berechnen.

Mit untenstehendem Link finden Sie alle Informationen zum Thema Steuererklärung.

Unter untenstehenden Link finden Sie die aktuellste Wegleitung zur Steuererklärung.

Können Sie die Zahlungsfrist nicht einhalten? Unter untenstehenden Link finden Sie alle Informationen.

Haben Sie aus finanziellen Gründen Schwierigkeiten eine  Forderung zu begleichen?

Dann reichen Sie doch ein schriftliches Gesuch bei der Finanzverwaltung Laupen ein.

Folgend können Sie den Verkehrsrichtplan herunterladen.

Bei Eigentümerwechsel müssen Sie die den Wasserzählstand der Bauverwaltung melden.

Der Winterdienst ist für die Bekämpfung und Vermeidung von Winterglätte auf Fahrbahnen sowie die Schneeräumung und -abfuhr im öffentlichen Raum.

Möchten Sie eine Forderung in Ratenzahlungen begleichen?

Dann reichen Sie bei der Finanzverwaltung Laupen ein schriftliches Gesuch ein.

Reglemente&
Verordnungen

Vermissen Sie einen Erlass? Wir helfen Ihnen gern weiter, Senden Sie und eine Email

Onlineformulare

Die Einwohnerdienste geben auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs, sowie Jahrgang bekannt.

Sie erhalten eine Adressauskunft, falls Sie einen Interessennachweis erbringen können. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Adressauskunftsbegehren können mit untenstehendem Formular, per E-Mail oder schriftlich bestellt werden.

Gesuchstellende Person

Begehren um Information / Bestätigung über

Grund der Anfrage

Mit folgendem Formular können Sie den Anschluss für das Glasfasernetz anmelden.

Anmeldung Anschluss Glasfasernetz

Sie benötigen ein Handlungsfähigkeitszeugnis? Hier finden Sie die Informationen dazu:

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.

Es wird benötigt für:

  • Ausübung des Arztberufes in Deutschland
  • Betriebsbewilligung Prostitutionsgewerbe
  • Eintrag im Anwaltsregister des Kantons Bern
  • Eintrag im Notariatsregister des Kantons Bern
  • Eröffnung Arztpraxis im Kanton Bern
  • Jagdpatent im Ausland (Deutschland)
  • Land-, Hauskauf in einem anderen Kanton
  • Prüfungen an der Universität Bern
  • Stellenbewerbung
  • Wohnungsbewerbung

 

Im Rahmen des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.

 

Vorgehen

Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein:

  • Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen / Behörden: aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person vorlegen)
  • Schriftlich per Post oder E-Mail (mit Kopie gültigen Ausweis / Behörden: mit aktuellen Angaben zu den Personalien der betroffenen Person)

 

Hier finden Sie Adresse und Kontaktangaben der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Falls Sie in einer anderen Gemeinde länger als drei Monate WochenaufenthalterIn sind, müssen Sie sich mit dem Heimatausweis in dieser Gemeinde anmelden. 

Den Heimatausweis können Sie entweder am Schalter abholen und die Gebühr von CHF 20.00 bar begleichen oder auch gegen Rechnung erhalten (inkl. Portokosten).

Versandadresse (sofern nicht identisch mit Wohnadresse)

Mit folgendem Formular können Sie Ihren Hund in der Gemeinde Laupen an- oder abmelden. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.

Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Laupen, sofern ihr Hund älter ist als sechs Monate. Stichtag ist der 1. August.

Angaben Hundebesitzer/in

Angaben zum Hund

Die Parkkarten der Gemeinde Laupen sind gültig für die blaue Zone auf dem Gemeindegebiet (ausgenommen Altstadt). Die Kosten belaufen sich auf CHF 45.00 pro Monat sowie CHF 500.00 bei einer Jahresparkkarte.

Verlorene Gegenstände können mit diesem Formular dem Fundbüro der Gemeinde Laupen gemeldet werden.

Nach Erhalt des Formulars werden wir prüfen, ob der von Ihnen vermisste Gegenstand bei uns abgegeben wurde.
Gibt es eine Übereinstimmung, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, ansonsten wird Ihre Verlustmeldung bei uns registriert.

Angaben zum verlorenen Gegenstand

Die Wohnsitzbescheinigung können Sie entweder am Schalter abholen und die Gebühr von CHF 20.00 bar begleichen oder auch gegen Rechnung erhalten (inkl. Portokosten).

Versandadresse (sofern nicht identisch mit Wohnadresse)

Raumreservation

Schule Laupen

Die Schule Laupen verfügt über ein interaktives Raum Management und Reservationssystem (RMS).

Schulsekretariat
Nicole Schmutz
031 740 10 70
schulsekretariat@laupen-be.ch

 

Weitere Möglichkeiten

  • Waldhütte der Burgergemeinde Laupen
  • Pfadiheim „MISTRAL“
  • Rittersaal und/oder Keller Schloss Laupen
  • Ökumenisches Zentrum

 

Kontaktangaben finden Sie hier.

Fundbüro

Die Gemeindeschreiberei führt das Fundbüro.

Haben Sie einen Gegenstand gefunden?

Bitte geben Sie diesen bei der Gemeinde Laupen ab.

Haben Sie einen Gegenstand verloren?

Bitte melden Sie sich telefonisch, per Mail oder direkt bei der Gemeinde Laupen. Es ist wichtig, dass Sie den Zeitpunkt Ihres Verlustes (Datum und Zeit) sowie den Gegenstand möglichst genau beschreiben können.

Wichtig!

Gefundenes dürfen Sie nicht behalten. Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, einen Fundgegenstand in einem Fundbüro abzugeben (vgl. Art. 720 ZGB).

Falls sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres meldet, steht Ihnen die Fundsache (mit Ausnahmen) zu. Wird auf den Fundgegenstand verzichtet, wird dieser an die örtliche Brockenstube zum Weiterverkauf abgegeben.

Parkkarten

Die Parkkarten der Gemeinde Laupen sind gültig für die blaue Zone rund ums Gemeindehaus sowie bei Nachfrage für die blaue Zone beim Schulhaus. Die Kosten belaufen sich auf CHF 45.00 pro Monat sowie CHF 500.00 bei einer Jahresparkkarte. Bei einem erstmaligen Bezug füllen Sie bitte das aufgeführte Parkkarten Gesuch aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung.

Gerne können auch Tagesparkkarten oder 4-Stundenparkkarten bezogen werden. Dafür benötigt es keine Gesuchseingabe. Eine Tagesparkkarte kostet CHF 5.00, eine 4-Stundenparkkarte CHF 2.00. Alle Parkkarten sind am Schalter der Gemeindeverwaltung zu beziehen oder können mit Portoübernahme per Post zugesendet werden.

Hunderegistrierung

Für jeden Hund, der am 1. August älter als 6 Monate ist, muss eine Hundetaxe von CHF 75.00/Jahr bezahlt werden. Für eine korrekte Rechnungsstellung jeweils im Sommer brauchen wir Ihre Mithilfe.

Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies mit folgendem Formular:

Formular Hunderegistrierung

Chip-Nr. – AMICUS-Datenbank – Hundemarke
Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert (Mikrochip) und in der Datenbank der AMICUS registriert sein. Bitte teile Sie auch dort sämtliche Änderungen mit: AMICUS-Datenbank

Flyer Hundedatenbank AMICUS

Spartageskarte Gemeinde

Die Gemeinde Laupen bietet die Spartageskarten Gemeinden an. Das neue Angebot ist das Nachfolgeprodukt der Tageskarte Gemeinde (GA). Die Spartageskarten sind gültig auf dem ganzen GA-Geltungsbereich. Frühstens sechs Monate vor dem gewünschten Reisetag können die Spartageskarten ausschliesslich am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Eine telefonische Reservation ist nicht möglich.

Künftig wird es ein schweizweites Gesamtkontigent pro Tag geben.

Auf der Webseite
www.spartageskarte-gemeinde.ch ist die Verfügbarkeit der Spartageskarten für die gewünschten Reisetage ersichtlich.

Die Spartageskarte wird neu in zwei Preisstufen, für die 1. und 2. Klasse sowie für Personen mit und ohne Halbtaxabonnement unterteilt. Die Preise dafür sehen wie folgt aus:

Klasse und Segment

Preisstufe 1 bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich

Preisstufe 2 bis max. 1 Tag vor
dem Reisetag erhältlich

2. Klasse mit ½-Tax

CHF   39.00

CHF    59.00

2. Klasse ohne ½-Tax

CHF   52.00   

CHF    88.00

1. Klasse mit ½-Tax

CHF   66.00    

CHF    99.00

1. Klasse ohne ½-Tax

CHF   88.00

CHF    148.00

Die Spartageskarten sind personalisiert mit Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtsdatum und können entweder ausgedruckt oder auf dem Handy mitgeführt werden.