Onlineschalter
Auf dieser Seite finden Sie alle möglichen Dienstleistungen, welche die Gemeindeverwaltung Laupen für Ihre Bürger*Innen erbringt und welche Sie bereits online bestellen können. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch sowie persönlich am Schalter während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.
Reglemente&
Verordnungen
Vermissen Sie einen Erlass? Wir helfen Ihnen gern weiter, Senden Sie und eine Email.
Reglemente
- Abfallreglement, inkraft seit 01.01.2018
- Abwasserentsorgungsreglement, inkraft seit 01.01.2024
- Baureglement, inkraft seit 20.03.2023
- Friedhofreglement, inkraft seit 08.08.1986
- Gebührenreglement, inkraft seit 01.06.1993; inkl. Anhang I inkraft seit 03.06.2010 (Einbürgerungsgebühren)
- Gebührenreglement, Anhang II, Einbürgerungstests, inkraft seit 01.01.2014
- Gebührenreglement, Anhang III, Gebühren Schul- und Gemeindebibliothek, inkraft seit 01.01.2014
- Hundetaxreglement, inkraft seit 01.01.2013
- Kommunikationsnetze, inkraft seit 29.11.2020
- Liegenschaftssteuerreglement, inkraft seit 01.08.2002
- Organisationsreglement, inkraft seit 01.01.2020
- Ortspolizeireglement, inkraft seit 01.07.2018
- Parkplatzreglement, inkraft (mit Änderungen) seit 01.01.2011
- Personalreglement, inkraft seit 01.01.2009, Teilrevision 07.12.2017 inkraft per 01.01.2019
- Reglement öffentliche Sicherheit, inkraft per 01.01.2019
- Reglement über die Mehrwertabgabe, inkraft seit 02.09.2019
- Schulzahnpflegereglement, inkraft seit 01.08.2005
- Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR), inkraft (mit Änderungen) seit 13.03.2002
- Wasserversorgungsreglement, inkraft seit 01.01.2024
Verordungen
- Abwasserentsorgungsverordnung inkraft seit 01.01.2024
- Bussenverordnung, inkraft seit 01.07.2018
- Gebührenverordnung Abfallreglement, inkraft seit 01.01.2018
- Gebührenverordnung Kommunikationsnetze, inkraft seit 01.07.2020
- Hundetaxverordnung, inkraft seit 01.01.2013
- Organisationsverordnung, inkraft seit 01.08.2020
- Parkplatzverordnung, inkraft seit 01.11.2011
- Personalverordnung, inkraft seit 01.08.2020
- Schulverordnung, inkraft seit 01.08.2022
- Tagesschulverordnung, inkraft per 01.05.2024
- Verordnung Elternmitwirkung, inkraft seit 17.03.2009
- Verordnung öffentliche Sicherheit, inkraft seit 01.01.2019
- Verordnung Schul- und Gemeindebibliothek, inkraft seit 01.04.2014
- Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES, inkraft seit 01.12.2017
- Videoüberwachungsverordnung, inkraft seit 01.07.2018
- Wasserversorgungsverordnung, inkraft seit 01.01.2024
Onlineformulare
Handlungsfähigkeitszeugnis
Sie benötigen ein Handlungsfähigkeitszeugnis? Hier finden Sie die Informationen dazu:
Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.
Es wird benötigt für:
- Ausübung des Arztberufes in Deutschland
- Betriebsbewilligung Prostitutionsgewerbe
- Eintrag im Anwaltsregister des Kantons Bern
- Eintrag im Notariatsregister des Kantons Bern
- Eröffnung Arztpraxis im Kanton Bern
- Jagdpatent im Ausland (Deutschland)
- Land-, Hauskauf in einem anderen Kanton
- Prüfungen an der Universität Bern
- Stellenbewerbung
- Wohnungsbewerbung
Im Rahmen des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.
Vorgehen
Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein:
- Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen / Behörden: aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person vorlegen)
- Schriftlich per Post oder E-Mail (mit Kopie gültigen Ausweis / Behörden: mit aktuellen Angaben zu den Personalien der betroffenen Person)
Hier finden Sie Adresse und Kontaktangaben der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Heimatausweis
Den Heimatausweis können Sie entweder am Schalter abholen und die Gebühr von CHF 20.00 bar begleichen oder auch gegen Rechnung erhalten (inkl. Portokosten).
Marktanmeldung
Monats- und Jahresparkkarten
Die Parkkarten der Gemeinde Laupen sind gültig für die blaue Zone auf dem Gemeindegebiet (ausgenommen Altstadt). Die Kosten belaufen sich auf CHF 45.00 pro Monat sowie CHF 500.00 bei einer Jahresparkkarte.
Ortsantenne
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular ausschiesslich durch den Grundeigentümer einzureichen ist.
Todesfall
Wohnsitzbescheinigung
Die Wohnsitzbescheinigung können Sie entweder am Schalter abholen und die Gebühr von CHF 20.00 bar begleichen oder auch gegen Rechnung erhalten (inkl. Portokosten).
Verlustmeldung Fundbüro
Verlorene Gegenstände können mit diesem Formular dem Fundbüro der Gemeinde Laupen gemeldet werden.
Nach Erhalt des Formulars werden wir prüfen, ob der von Ihnen vermisste Gegenstand bei uns abgegeben wurde.
Gibt es eine Übereinstimmung, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, ansonsten wird Ihre Verlustmeldung bei uns registriert.
Raumreservation
Schule Laupen
Die Schule Laupen verfügt über ein interaktives Raum Management und Reservationssystem (RMS).
Schulsekretariat
Nicole Schmutz
031 740 10 70
schulsekretariat@laupen-be.ch
Weitere Möglichkeiten
- Waldhütte der Burgergemeinde Laupen
- Pfadiheim „MISTRAL“
- Rittersaal und/oder Keller Schloss Laupen
- Ökumenisches Zentrum
Kontaktangaben finden Sie hier.
Fundbüro
Die Gemeindeschreiberei führt das Fundbüro.
Haben Sie einen Gegenstand gefunden?
Bitte geben Sie diesen bei der Gemeinde Laupen ab.
Haben Sie einen Gegenstand verloren?
Bitte melden Sie sich telefonisch, per Mail oder direkt bei der Gemeinde Laupen. Es ist wichtig, dass Sie den Zeitpunkt Ihres Verlustes (Datum und Zeit) sowie den Gegenstand möglichst genau beschreiben können.
Wichtig!
Gefundenes dürfen Sie nicht behalten. Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, einen Fundgegenstand in einem Fundbüro abzugeben (vgl. Art. 720 ZGB).
Falls sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres meldet, steht Ihnen die Fundsache (mit Ausnahmen) zu. Wird auf den Fundgegenstand verzichtet, wird dieser an die örtliche Brockenstube zum Weiterverkauf abgegeben.
Parkkarten
Die Parkkarten der Gemeinde Laupen sind gültig für die blaue Zone rund ums Gemeindehaus sowie bei Nachfrage für die blaue Zone beim Schulhaus. Die Kosten belaufen sich auf CHF 45.00 pro Monat sowie CHF 500.00 bei einer Jahresparkkarte. Bei einem erstmaligen Bezug füllen Sie bitte das aufgeführte Parkkarten Gesuch aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung.
Gerne können auch Tagesparkkarten oder 4-Stundenparkkarten bezogen werden. Dafür benötigt es keine Gesuchseingabe. Eine Tagesparkkarte kostet CHF 5.00, eine 4-Stundenparkkarte CHF 2.00. Alle Parkkarten sind am Schalter der Gemeindeverwaltung zu beziehen oder können mit Portoübernahme per Post zugesendet werden.
eBau
Baugesuche können in Laupen mit eBau elektronisch eingereicht werden. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.
Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Laupen Anzeiger publiziert.
Hunderegistrierung
Für jeden Hund, der am 1. August älter als 6 Monate ist, muss eine Hundetaxe von CHF 75.00/Jahr bezahlt werden. Für eine korrekte Rechnungsstellung jeweils im Sommer brauchen wir Ihre Mithilfe.
Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies mit folgendem Formular:
Formular Hunderegistrierung
Chip-Nr. – AMICUS-Datenbank – Hundemarke
Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert (Mikrochip) und in der Datenbank der AMICUS registriert sein. Bitte teile Sie auch dort sämtliche Änderungen mit: AMICUS-Datenbank
Spartageskarte Gemeinde
Die Gemeinde Laupen bietet die Spartageskarten Gemeinden an. Das neue Angebot ist das Nachfolgeprodukt der Tageskarte Gemeinde (GA). Die Spartageskarten sind gültig auf dem ganzen GA-Geltungsbereich. Frühstens sechs Monate vor dem gewünschten Reisetag können die Spartageskarten ausschliesslich am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Eine telefonische Reservation ist nicht möglich.
Künftig wird es ein schweizweites Gesamtkontigent pro Tag geben.
Auf der Webseite
www.spartageskarte-gemeinde.ch ist die Verfügbarkeit der Spartageskarten für die gewünschten Reisetage ersichtlich.
Die Spartageskarte wird neu in zwei Preisstufen, für die 1. und 2. Klasse sowie für Personen mit und ohne Halbtaxabonnement unterteilt. Die Preise dafür sehen wie folgt aus:
Klasse und Segment | Preisstufe 1 bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich | Preisstufe 2 bis max. 1 Tag vor |
2. Klasse mit ½-Tax | CHF 39.00 | CHF 59.00 |
2. Klasse ohne ½-Tax | CHF 52.00 | CHF 88.00 |
1. Klasse mit ½-Tax | CHF 66.00 | CHF 99.00 |
1. Klasse ohne ½-Tax | CHF 88.00 | CHF 148.00 |
Die Spartageskarten sind personalisiert mit Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtsdatum und können entweder ausgedruckt oder auf dem Handy mitgeführt werden.
Jobs
Stelleninserat Sachberarbeiter/in Bauverwaltung, 40-50%
Aufgrund der Reduktion von Arbeitspensen sucht die Einwohnergemeinde per 1. März 2025 oder nach Vereinbarung ein/e Sachbearbeiter/in Bauverwaltung, 40 – 50%.
Das Stelleninserat finden Sie hier.
Betriebe und Werke
Schulwart der Schulen Laupen ist Christoph Bodmer.
Telefon: (G) 079 414 04 13. Email christoph.bodmer@laupen-be.ch
Christoph Bodmer unterstehen in dieser Funktion alle Personen des Reinigungspersonals der öffentlichen Gebäude.
Die Gemeinde-Werkdienste bestehen aus drei Mitarbeitern: Dem Gemeindewerkmeister Jean-Claude Rappo , (Telefon G) 077 520 62 17, Email jean-claude.rappo@laupen-be.ch und die Gemeindearbeiter Kevin Boschung und Andreas Buchschacher.
Das Personal der Gemeindewerkdienste kann via werkhof@laupen-be.ch kontaktiert werden oder melden Sie sich bei der Bauverwaltung 031 740 10 51 bzw. bauverwaltung@laupen-be.ch .
Der Werkhof befindet sich auf der rückwärtigen Seite des Feuerwehrwehrmagazin an der Murtenstrasse.
Feuerbrandkontrolleur ist Herr Andreas Bieri
Kontakt über Bauverwaltung Laupen
Telefon: 031 740 10 52
Revierförster ist Herr Jürg Scheurer, Erlenweg 46, 3294 Büren a.A.
Telefon: 032 312 91 97
Mobile: 079 222 45 79
Die Verwaltung des Friedhofs obliegt der Gemeindeschreiberei. Sie ist für alle administrativen Belange – gemäss Friedhofreglement vom 24.06.1986 – zuständig (Bestattungsbewilligungen, Bewilligung von Grabmalen, Gebührenbezug).
Bewilligungen von Grabmalen ist bei der Bauverwaltung.
Die Friedhofdienste (Bestattungen und Friedhofpflege) werden durch eine private Gartenbaufirma versehen.
Adresse:
GartenKultur Daniel Ruprecht AG
Mühlestrasse 18a
3177 Laupen
0 31 747 02 64
info@gartenkultur.ag
Home – GartenKultur
Die Gemeinschaftsantennenanlage ist Eigentum der Gemeinde Laupen. Betrieben wird die Anlage von der Firma Rega-Sense, in Düdingen.
Störungen werden beim Ersteller der Glasfaserleitung gemeldet
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Firma Rega-Sense.
Die Gemeinde Laupen betreibt eine eigene Wasserversorgung. Die Firma Lienhard AG, für die Aufgaben des Brunnenmeister aus. Bei Störungen rufen Sie bitte die Telefonnummer 031 351 41 31 oder 079 300 93 20 an.
Übrigens: Die Wasserhärtegrade in Laupen: ca. 30 französiche Härtegrade (hart). Das heisst 30 Gramm Kalk pro m3 Wasser.
Weitergehende und Interessante Angaben in Sachen Wasser finden Sie hier.
Für die Beseitigung von Wespennestern bitten wir Sie, die Firma Rentokil, Tel. 0800 728 237, die Firma Anticimex, Tel. 058 387 75 75 oder die Firma Molesta, Tel. 078 712 38 74 zu kontaktieren.
Das Merkblatt um Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken gegenüber öffentlichen Strassen und Wegen (inkl. Flurwege) finden Sie hier.