3. öffentliche Auflage – Geringfügige Änderung ZPP und UeO Laupen Süd

Geringfügige Änderung ZPP und UeO Laupen Süd, 3. öffentliche Auflage, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Beschluss des Gemeinderates Laupen vom 18. Dezember 2024, 20. Januar 2025 und 10. Februar 2025 bezüglich der Genehmigung der Änderungen der ZPP und UeO Laupen Süd im geringfügigen Verfahren wurde gestützt auf Art.122 Abs. 7 BauV bekannt gemacht. Gegen den Beschluss sind Einsprachen eingegangen. Über offene Einsprachen entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).

Der Gemeinderat von Laupen hat die geringfügigen Änderungen der ZPP und UeO Laupen Süd gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV am 22. April 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 22. April 2025 kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Gemeinderat

 

Unterlagen

Genehmigung der Ueo und ZZP Laupen Süd vom 27.11.2024

Änderung Baureglement und Zonenplan

Überbauungsordnung Laupen Süd und Überbauungsvorschriften

Überbauungsplan vom 22.04.2025