Gemeindeversammlung – 11.06.2026

Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Aula im Oberstufenschulhaus Laupen

Der Gemeinderat unterbreitet die folgenden Sachgeschäfte zur Beschlussfassung:

TRAKTANDENLISTE

Jahresrechnung 2025
Beratung und Genehmigung

Regio Badi Sense
Kenntnisnahme des Projekts Sanierung und Erweiterung der Wasserfläche mit Gesamtkosten von CHF 3’760’200.00 sowie Beschlussfassung über die Zustimmung einer Verpflichtung in der Höhe von CHF 937’826.50 und Orientierung über die daraus resultierenden jährlichen Mehrkosten von CHF 51’604.21

Verschiedenes
Informationen über

  • Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung (VSEL)
  • Ortsplanungsrevision
  • Wasserbauverband Untere Saane (Gewässerrichtplan)
  • 40 Jahre Bibliothek Region Laupen
  • Gesamterneuerungswahlen (2027 – 2030)

 

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind alle Anwesenden zu einem Getränk
eingeladen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Laupen angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.

Veröffentlichung der Einladung für die Gemeindeversammlung / Entscheidgrundlagen

Die formelle und gesetzlich erforderliche Publikation der Einberufung der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 erfolgt erstmals im Laupen Anzeiger vom Donnerstag, 7. Mai 2026, unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und der zu behandelnden Geschäfte. Mit dieser formellen Publikation sind Formen und Fristen gewahrt.

Die formelle Publikation wird zusätzlich als Einladung (Flugblatt) in der Woche 19 (04.05. – 10.05.2026) in alle Laupner Haushaltungen verteilt.

Die Botschaft zu den Geschäften kann ab der Woche 21/2026 bei der Gemeindeverwaltung Laupen bezogen werden und steht auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit. Der gesetzlich vorgesehene Zugang zu den Entscheidgrundlagen der Gemeindeversammlung ist damit gewährleistet (Informationsgesetz, BSG 107.1).

Öffentliche Auflagen

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen ab Freitag, 8. Mai 2026 öffentlich in der Gemeindeschreiberei Laupen auf. Diese stehen ebenfalls hier zum Download bereit:

 

Verfahrensrechtliches

Vorbereitungshandlungen: Gegen die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die
Traktandenliste kann innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Die Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern noch an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG) [BSG 170.11] und Art. 27 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Gemeinde Laupen vom 13. März 2002).

Rügen, die sich gegen den Inhalt und/oder das Erlassverfahren der Reglemente richten, können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).

 Beschlüsse der Gemeindeversammlung können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).

Gemeinderat Laupen