Gemischt-geringfügige Anpassung der Zone mit Planungspflicht „Laupen Süd“ und Überbauungsordnung „Laupen Süd“

 

Publikation der öffentlichen Auflage der geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

 

Der Gemeinderat von Laupen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.


Die öffentliche Planauflage umfasst:

  • Änderung Zonenplan und Baureglement «ZPP Laupen Süd“
  • Überbauungsordnung „Laupen Süd“ (Plan und Vorschriften)


Zur Information können eingesehen werden:

  • Erläuterungsbericht


Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Januar 2025 bis am 3. März 2025, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung (Bauverwaltung, 1. Stock) öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen bei der Bauverwaltung Laupen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die allfälligen Einspracheverhandlungen finden am 11. und/oder 12. März 2025 statt.