Es wird unter der Bösingenstrasse zum neuen Bahnhof Laupen keine Fussgängerunterführung (anstelle eines Fussgängerstreifens) gebaut.
Aus folgendenGründen:
Sollte sich während des Betriebs indes zeigen, dass durch die Fussgängerstreifen der Verkehrsablauf auf der Bösingenstrasse eingeschränkt wird würden wir prüfen, ob der Fussgängerstreifen aufzuheben ist, was im Bereich von Tempo 30 möglich bzw. der Regelfall ist
Von Gümmenen in Richtung Neuenegg beginnt die Tempo 30-Zone kurz vor der Verzweigung in die Mühlestrasse und endet auf der Höhe der heutigen Einfahrt auf den Parkplatz Haldenweiher. In Richtung Bösingen endet die Tempo 30-Zone auf der Höhe des ehemaligen Coop-Areals
Wo beginnt und endet die Zone Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt Neuengasse/Neueneggstrasse/Bösingenstrasse? Antwort: Von Gümmenen in Richtung Neuenegg beginnt die Tempo 30-Zone kurz vor der Verzweigung in die Mühlestrasse und endet auf der Höhe der heutigen Einfahrt auf den Parkplatz Haldenweiher. In Richtung Bösingen endet die Tempo 30-Zone auf der Höhe des ehemaligen Coop-Areals.
Warum
liegt die Umfahrung genau in dieser Achse und beeinträchtigt das
Industriegebiet?
Wieso wird die Baustellenumfahrung rückgebaut? Wieso
kann diese nicht stehen bleiben und als künftige Ortsumfahrung Nord stehen
bleiben? Antwort: Die Umfahrungsstrasse ist Teil des
Strassenbauprojekts, damit der Kanton die Sensebrücke und die Ortsdurchfahrt
erstellen kann. Der Kanton plant und bewilligt deshalb nicht im gleichen
Verfahren zwei Durchfahrten durch Laupen. Die jetzige Ortsumfahrung ist - bis
auf den Bereich entlang der Badi - technisch nicht so geplant, dass diese
Ortsumfahrung dem ordentlichen Betrieb übergeben werden kann. Will Laupen eine
Ortsumfahrung, ist ein ordentliches Baubewilligungsverfahren aufzulegen und die
Finanzierung muss durch die Gemeinde Laupen sichergestellt werden. Ob ein
solches Projekt zudem von den zuständigen Instanzen an diesem Orts bewilligungsfähig ist, steht auf einem anderen Blatt.