Das Bezirksgericht Zürich hat am 9. Dezember 2025 das Urteil im vielbeachteten Fall der drei Morde in Zürich und Laupen bekanntgegeben. Der heute 47-jährige Beschuldigte wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf eine vom Staatsanwalt geforderte anschliessende Verwahrung verzichtete das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.
Die Taten liegen mehrere Jahre zurück: Im Dezember 2010 wurde im Zürcher Seefeld eine Psychoanalytikerin in ihrer Praxis getötet. Genau fünf Jahre später kam es in Laupen BE zu einem weiteren schweren Gewaltverbrechen, bei dem ein älteres Ehepaar ums Leben kam. An beiden Tatorten fanden die Ermittler identische DNA-Spuren, deren Zuordnung lange Zeit nicht möglich war.
Erst im Jahr 2024 wurde der Mann festgenommen, als er in Genf in die Schweiz einreiste. Während der Verhandlung zeigte sich das Gericht nicht überzeugt von den Aussagen des Beschuldigten. Seine Erklärungen zu den DNA-Spuren sowie seine späten Alibiangaben stuften die Richter als nicht glaubwürdig ein.
Mit dem nun gesprochenen Urteil geht ein langjähriger und komplexer Fall in die nächste juristische Phase.