Mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.05.2022 wurde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Erhöhung der Lebensqualität im Quartier u.a. ein unbeschränktes Fahr- und Parkverbot für motorisierte Fahrzeuge auf dem Schuhausplatz Laupen angeordnet. Diese vom Gemeinderat verfügte Verkehrsmassnahme wurde bei der Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Bern-Mittelland angefochten.
Die eingereichten Beschwerden wurden, soweit darauf eingetreten werden konnte, vollumfänglich abgewiesen. Der Entscheid der Regierungsstatthalterin ist rechtskräftig, womit die mit Publikation im Anzeiger vom 09.11.2023 und 16.11.2023 verfügte Verkehrsmassnahme mit dem Aufstellen der entsprechenden Signale in Kraft tritt.
Mit der Signalisation gilt auf dem Schulhausplatz somit ein unbeschränktes Fahr- und Parkverbot für motorisierte Fahrzeuge. Der Güterumschlag bleibt weiterhin erlaubt.
Bei Anlässen kann das Fahr- und Parkverbot auf Gesuch hin sowie unter Auflagen und Bedingungen mittels Sonderbewilligung der Gemeinde Laupen vorübergehend aufgehoben werden.
Am Hilfigenweg stehen Parkplätze zur Verfügung. Es gelten die schweizweit gültigen Bestimmungen für das Parkieren in der blauen Zone. In der blauen Zone gilt von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr eine beschränkte Parkzeit. Die Parkscheibe ist gut sichtbar im Fahrzeug zu deponieren. Parkkarten für 4 Stunden sowie Tages-, Monats- oder Jahreskarten sind gegen Gebühr bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und können auch online bestellt werden. An Werktagen ist das Parkieren in der blauen Zone von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr kostenlos.
Wir danken für die Kenntnisnahme. Bei Fragen steht die Gemeinde Laupen gerne zur Verfügung.