Die Schützengesellschaft Bösingen–Laupen führt im Jahr 2026 die obligatorischen Bundesübungen (Obligatorische Programme) sowie weitere Schiessanlässe auf der Schiessanlage Hirsried Laupen durch.
Die Durchführung der Schiessübungen erfolgt gestützt auf die Bestimmungen des Bundes, insbesondere gemäss der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung, SR 512.31), den Ausführungsbestimmungen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie den Vorschriften des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV).
Die Schiessanlässe sind durch die zuständigen kantonalen Behörden des Kantons Bern bewilligt und erfolgen unter Einhaltung der kantonalen Vorschriften, insbesondere im Bereich Sicherheit, Umweltschutz und Lärmschutz.
Während den publizierten Schiesszeiten ist im Bereich der Schiessanlage mit erhöhtem Lärmaufkommen zu rechnen. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und entsprechendes Verständnis gebeten.
Die Benützung der Schiessanlage erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und Weisungen der zuständigen Behörden.