Wahlen

Urnenwahlen, Urnenabstimmungen und Gemeindeversammlungen werden vom Gemeinderat angeordnet bzw. einberufen. Die Abstimmungs- und Wahltage werden vom Gemeinderat so festgesetzt, dass sie in der Regel auf eidgenössische oder kantonale Wahlen oder Abstimmungen fallen.

Der Wahlkommission ist die technische Durchführung folgender Wahlen übertragen:

  • Nationalrats- und Ständeratswahlen
  • Grossrats- und Regierungsratswahlen
  • Gemeinde-Urnenwahlen

An der Urne werden gewählt

  • Gemeindepräsident (Majorz)
  • Gemeinderat (Proporz)
  • Bildungskommission (Proporz)

 

Der Gemeinderat wählt die Mitglieder aller anderen ständigen Kommissionen (inkl. Delegierte und Nebenämter). Der Gemeinderat kann für die Besetzung der Kommissionen, die er selber wählt, die politischen Parteien einladen, Vorschläge einzureichen. Für die Besetzung der Kommission berücksichtigt der Gemeinderat nach Möglichkeit die Ergebnisse der letzten Gesamterneuerungswahlen. Der Ressortvorsteher im Gemeinderat steht den Kommissionen in seinem Geschäftsbereich in der Regel als Kommissionspräsident vor. Im Übrigen konstituieren sich die ständigen Kommissionen selbst. Die Kommissionen verfügen über beschlossene Voranschlagskredite. Sie stellen dem Gemeinderat den Wahlantrag für die Entsendung von Vertretern (z.B. Delegierte) der Gemeinde Laupen in kantonale, kommunale oder regionale Behörden sowie Institutionen des privaten Rechts.

Ständige Kommissionen

  • Finanz- und Liegenschaftskommission
  • Bau- und Planungskommission
  • Umwelt-, Ver- und Entsorgungskommission
  • Sicherheitskommission
  • Sozialkommission
  • Wahlkommission