Für Stimm­berechtigte

Gemeindeversammlung

Die Versammlung der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ist das oberste Organ der Gemeinde. Stimmberechtigt ist, wer seit drei Monaten in der Gemeinde Laupen wohnhaft ist und das 18. Altersjahr erreicht hat.

In der Regel finden pro Jahr zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen werden.

Die Bevölkerung wird dreissig Tage zum Voraus via öffentliche Publikation im Laupen Anzeiger zur Teilnahme aufgerufen. An der Gemeindeversammlung dürfen nur traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden. Das Gemeindepräsidium leitet die Versammlung.

Aufgaben gemäss OgR Art. 26, insbesondere:

  • Erlass und Änderung von Reglementen
  • Genehmigung laufende Rechnung und Voranschlag, inkl. Steuersätze und Abgabesätze (Gebühren)
  • Neue, einmalige Ausgaben von mehr als 500’000 Franken bis 1,5 Mio. Franken (Kompetenz für wiederkehrende Ausgaben immer um Faktor 10 kleiner als neue einmalige Ausgaben)
  • Neue, einmalige Ausgaben von mehr als 200’000 Franken bis 500’000 Franken, wenn gegen den enstsprechenden Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergriffen wurde
  • Mitgliedschaft in Gemeindeverbänden unter Bedingungen
  • Übertragung öffentlicher Ausgaben an Dritte, wenn jährlich wiederkehrende Ausgaben dafür > 20’000 Franken betragen
  • Einleitung von Gebietsveränderungen (nicht unbedeutende Gebietsbereinigungen)

Rechnungsprüfungsorgan

Die Gemeindeversammlung wählt das Rechnungsprüfungsorgan für die Dauer der Amtsperiode (externe Revisionsstelle). Dieses Organ ist zusätzlich die Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen. Das Rechnungsprüfungsorgan hat das Recht auf Einsicht in alle Akten, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Ablauf der Versammlung

Die Gemeindeversammlung wird durch das Gemeindepräsidium geleitet. Es führt durch die Versammlung und sorgt für einen ordnungsgemässen Ablauf. Die einzelnen Geschäfte werden durch den Gemeinderat vorgestellt, in der Regel durch den zuständigen Ressortvorsteher. Grundsätzlich ist es allen Stimmberechtigten erlaubt, sich zu den Geschäften zu äussern und Fragen zu stellen. Das Gemeindepräsidium erteilt dazu auf Verlangen das Wort. Abstimmungen erfolgen offen, das heisst mit dem Handzeichen. Die aus der Versammlung gewählten Stimmenzähler ermitteln die Stimmen. Ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten kann eine geheime Abstimmung mittels Stimmzettel verlangen.

Rechtsmittel

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde geführt werden. Wer an der Versammlung Unstimmigkeiten feststellt, hat dies jedoch umgehend dem Gemeindepräsidium zu rügen. Durch das Unterlassen der Rüge verwirkt das Beschwerderecht.

Botschaften

Botschaft Gemeindeversammlung 27.11.2024

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Laupen angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.

Verfahrensrechtliches
Vorbereitungshandlungen: Gegen die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste kann innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Die Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern noch an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG) [BSG 170.11] und Art. 27 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Gemeinde Laupen vom 13. März 2002).

Rügen, die sich gegen den Inhalt und/oder das Erlassverfahren der Reglemente richten, können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).

Beschlüsse der Gemeindeversammlung können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).

Gemeinderat Laupen

Botschaft Gemeindeversammlung 13.06.2024

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Laupen angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.

Veröffentlichung der Einladung für die Gemeindeversammlung / Entscheidgrundlagen
Die formelle und gesetzlich erforderliche Publikation der Einberufung der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024 erfolgt erstmals im Laupen Anzeiger vom Freitag, 10. Mai 2024, unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und der zu behandelnden Geschäfte. Mit dieser formellen Publikation sind Formen und Fristen gewahrt.

Die formelle Publikation wird zusätzlich als Einladung (Flugblatt) in der Woche 19
(06. – 10.05.2024) in alle Laupner Haushaltungen verteilt.

Die Botschaft zu den Geschäften kann ab der Woche 22/2024 bei der Gemeindeverwaltung Laupen bezogen werden und steht auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit. Der gesetzlich vorgesehene Zugang zu den Entscheidgrundlagen der Gemeindeversammlung ist damit gewährleistet (Informationsgesetz, BSG 107.1).

Öffentliche Auflagen
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen ab Freitag, 10. Mai 2024 öffentlich in der Gemeindeschreiberei Laupen auf. Diese stehen ebenfalls auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit.

Verfahrensrechtliches
Vorbereitungshandlungen: Gegen die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste kann innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Die Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern noch an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG) [BSG 170.11] und Art. 27 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Gemeinde Laupen vom 13. März 2002).

Rügen, die sich gegen den Inhalt und/oder das Erlassverfahren der Reglemente richten, können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).

Beschlüsse der Gemeindeversammlung können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).

Gemeinderat Laupen

Protokolle der letzten Gemeindeversammlungen

Nächste Gemeindeversammlung

12.06.2025
20.00

Gemeindeversammlung Juni

Aula des Oberstufenschulhauses
26.11.2025
20.00 Uhr

Gemeindeversammlung November

Aula des Oberstufenschulhauses

Urnenabstimmungen

Geschäfte, die an der Urne beschlossen werden:

Wahlgeschäfte:

  • Wahl des Gemeindepräsidenten (Majorz-Wahlverfahren, setzt seine vorgängige Wahl als Gemeinderat voraus)

  • Wahl von sieben Gemeinderäten (Proporz-Wahlverfahren)

  • Wahl von fünf Mitgliedern der Bildungskommission (Proporz-Wahlverfahren)

Sachgeschäfte:

  • Neue einmalige Ausgaben von über 1,5 Mio. Franken (Sachgeschäft, gem. OgR Art. 21)

  • Neue wiederkehrende Ausgaben von über 150’000 Franken

Protokolle der letzten Urnenabstimmungen

Zusammenfassung

Die Hochwasserereignisse vom Mai und Juli 2014 führten zu grossen Schäden im Siedlungsge-biet. Teile des Quartiers Laupenmühli sowie Liegenschaften der Mühle- und Schützenstrasse wurden bei den Ereignissen überflutet. Es entstand erheblicher Sachschaden. Die Ereignisse ha-ben klar aufgezeigt, dass der Talbach Defizite im Hochwasserschutz aufweist. Nach der im Juli und August 2014 erfolgten Umsetzung der – teils provisorischen – Sofortmassnahmen wurde da-rum mit der Projektierung eines umfassendes Wasserbauprojekts begonnen, um die Ursachen der Hochwasserschutzprobleme im gesamten Projektperimeter anzugehen und gleichzeitig die Gewässerökologie des Talbachs zu verbessern. Neben der Verbesserung des Hochwasser-schutzes im Siedlungsbereich schützt das Projekt die Landwirtschaft im Hirsried vor Hochwasser und Vernässung und löst die dortigen Auflandungsprobleme der Bachsohle durch die Erstellung einer Bewirtschaftungsstrecke („Sandfang“). Im Hirsried und im Talacher beugt das Projekt zu-dem möglichen Nutzungskonflikten mit dem Biber vor.
Da das Projekt von Subventionen bis 85% profitiert, belaufen sich die Restkosten der Gemeinde voraussichtlich auf netto rund CHF 380‘000.00. Detaillierte Informationen zum Projekt können Sie der Botschaft entnehmen.

 

Stellungnahme des Gemeinderates

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern,
den Wasserbauplan ‚Hochwasserschutz Talbach Laupen (HWS)‘ und den Verpflichtungskredit von brutto CHF 2‘290‘000.00 zu genehmigen.

Links

Auszug aus der Botschaft des Gemeinderates

Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung Laupens. Erteilung eines Bruttokredits von 1,7 Mio. Franken

  • Kredit von brutto 1,35 Mio. Franken für den Kauf der Liegenschaft Neueneggstrasse 2 (sog. Villa Freiburghaus)
  • Kredit von brutto 350‘000 Franken für neue Umgebungsgestaltung und Übernahme Verschreibungskosten

 

Eine klassische Win-Win-Situation – oder eben «Figgi u Mühli» für Laupen

Das Gesamtprojekt „Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung Laupens“ der Bauherren Kanton Bern, Sensetalbahn AG und Einwohnergemeinde Laupen hat das Stadium des Vorprojekts verlassen. Das Gesamtprojekt befindet sich aktuell in der Projektierungsphase für die Erlangung der Baubewilligung. Bei optimaler Ausnützung des Zeitplans kann mit dem Baubeginn Anfang 2018 gerechnet werden. In diesem Zusammenhang spielt die sog. Villa Freiburghaus eine zentrale Rolle, wenn es um einen gesicherten Projektablauf geht.

Mit dem Erwerb der Villa Freiburghaus am Brückenkopf der Sensebrücke sichert sich die Gemeinde Laupen zahlreiche Optionen für die künftige Gestaltung des Eingangs zum Stedtli. Die Villa Freiburghaus war während der Mitwirkung zum Vorhaben „Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung Laupens“ im Winter 2014/2015 ein wichtiges und zentrales Thema. Bei privater Nutzung der Villa sind wegen der bestehenden engen Platzverhältnisse die planerischen, verkehrstechnischen oder gestalterischen Möglichkeiten für die Projektpartner stark eingeschränkt. Vor allem die Sicherheit des Langsamverkehrs (Fussgänger und Velo) kann mit dem Kauf wesentlich verbessert werden.

Mit dem Kauf der Villa Freiburghaus durch die Gemeinde wird die nötige Verkehrsfläche für die künftige öffentliche Nutzung des Aussenraums gewonnen. Die Villa und ihr Umschwung ist für die Gemeinde der entscheidende Mühlestein für die Zukunftsplanung, welcher Planungssicherheit schafft – für die Gemeinde Laupen und ihre beiden Projektpartner.

 

Zusammenfassung der Argumente / Fazit des Gemeinderates zur Gemeinde-Urnenabstimmung vom 28.2.2016

  • Alle Elemente der Verkehrssanierung (Ortsdurchfahrt, Hochwasserschutz, neue Brücke, Verlegung Bahnhof) sind für Laupen von epochaler Bedeutung. Diese Chance ist für Laupen einmalig.
  • Das Projekt ist für Laupen, aber auch für seine Nachbarschaft, für die nächsten Jahrzehnte mehr als prägend und wird die Entwicklung Laupens massgeblich beeinflussen.
  • Beim Erwerb der Liegenschaft Villa Freiburghaus geht es also nicht darum, „einfach nur“ ein Wohnhaus zu erwerben. Es geht darum, diese Liegenschaft an strategischer Position für die Gemeinde zu sichern und damit den Elan, welcher in der Verkehrssanierung herrscht zu unterstützen.
  • Der Kauf, bzw. das Freistellen und die Sicherung der Liegenschaft für die breite Öffent-lichkeit an einem Ort, wo Leute in Laupen ankommen und von Laupen wegfahren, ist als Glücksfall zu bezeichnen und unbedingt zu realisieren.
  • Das Projekt „Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung Laupens“ wird seit Jahren vom Ressort Präsidium für den Gemeinderat direkt vorangetrieben. Damit ist garantiert, dass die Wege kurz und die Abläufe in vielfältiger Hinsicht ökonomisch sind und es auch bleiben.

 

Links

Rechnungsprüfung

Die Gemeindeversammlung wählt das Rechnungsprüfungsorgan für die Dauer der Amtsperiode (externe Revisionsstelle). Dieses Organ ist zusätzlich die Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen. Das Rechnungsprüfungsorgan hat das Recht auf Einsicht in alle Akten, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.