Für die Wahl der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsidenten der Einwohnergemeinde Laupen für die Amtsperiode 2027–2030 ist innert der festgesetzten Frist ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden.
Gestützt auf Art. 86 des Wahl- und Abstimmungsreglements der Einwohnergemeinde Laupen hat der Gemeinderat Laupen an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2026 folgende Kandidatin ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt:
Bettina Schwab, 1981, Leiterin Geschäftsstelle Facility Management, Hirsriedmatte 50, Forum Laupen (bisher)
als Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde Laupen für die Amtsperiode 2027–2030.
Die auf den 29. November 2026 angeordnete Urnenwahl für das Gemeindepräsidium findet somit nicht statt.
Die Wahl als Gemeindepräsidentin steht unter dem Vorbehalt der Wahl von Bettina Schwab als Mitglied des Gemeinderates anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom 29. November 2026. Wird sie nicht in den Gemeinderat gewählt, ist ihre Wahl als Gemeindepräsidentin gemäss Art. 43 Abs. 2 des Wahl- und Abstimmungsreglements ungültig.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden (Art. 60 Abs. 1 Bst. b sowie Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG; BSG 155.21]). Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Der angefochtene Beschluss und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Laupen, 12. Oktober 2026
Gemeinderat Laupen