Adressauskunft

Die Einwohnerdienste geben auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs, sowie Jahrgang bekannt.

Sie erhalten eine Adressauskunft, falls Sie einen Interessennachweis erbringen können. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Adressauskunftsbegehren können mit untenstehendem Formular, per E-Mail oder schriftlich bestellt werden.

Gesuchstellende Person

Begehren um Information / Bestätigung über

Grund der Anfrage