Gemeinde-Gesamterneuerungswahlen vom 29. November 2026

Der Gemeinderat Laupen ordnet für Sonntag, 29. November 2026, die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 bis 2030 (Majorz- und Proporzwahlverfahren) an.

Wahlen Majorz (Mehrheitswahlverfahren)
Art. 3 Bst. a OGR
An der Urne ist durch die Stimmberechtigten im Majorz zu wählen:
Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident und zugleich Mitglied des Gemeinderates

Wahlen Proporz (Verhältniswahlverfahren)
Art. 3 Bst. b OGR
An der Urne sind durch die Stimmberechtigten im Proporz zu wählen:
Sieben (7) Mitglieder des Gemeinderates

Teilamt der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten
Art. 12 Abs. 2 OGR
Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident übt das Amt mit einem Beschäftigungsgrad von 20 % oder ehrenamtlich aus. Die gewählte Person muss sich bis Montag, 28. September 2026, für eine Variante entscheiden.

Wählbarkeit
Art. 46 OGR
Als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident: Alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen.

Unvereinbarkeit und Verwandtenausschluss
Art. 47 und 48 OGR
Die Unvereinbarkeit und der Verwandtenausschluss richten sich nach den reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen (Gemeindegesetz [GG], Art. 36 und 37 [BSG 170.11]).

Amtsdauer
Art. 50 Abs. 1 OGR
Für die am Sonntag, 29. November 2026, gewählten Personen beginnt die Amtsperiode am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2030.

Amtszeitbeschränkung
Art. 51 OGR
Die Amtszeit ist auf drei, für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten auf vier Amtsdauern beschränkt. Eine erneute Wahl ist frühestens nach vier Jahren möglich. Angebrochene Amtsdauern fallen ausser Betracht.

Offenlegungspflicht
Art. 42 WAR
Alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium haben bis Montag, 28. September 2026, Interessenbindungen offenzulegen, die sie in der Ausübung des Amtes beeinflussen können.

Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten
Art. 43 WAR
Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident muss gleichzeitig als Mitglied des Gemeinderates gewählt werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Wahl ungültig. Die Wahl muss in einem zweiten Wahlgang wiederholt werden (relatives Mehr), wobei wiederum nur eine als Mitglied des Gemeinderates gewählte Person als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident wählbar ist.

Werbematerial
Art. 47 Abs. 2 WAR
Anmeldung für den gemeinsamen Versand des Werbematerials bis Montag, 28. September 2026.

Einreichung Wahlvorschläge
Art. 49 WAR
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 28. September 2026, 11.30 Uhr, schriftlich in der Gemeindeschreiberei, Neuengasse 4, 3177 Laupen, einzureichen. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge sind ungültig. Die Listen mit den Wahlvorschlägen werden in der Reihenfolge des Eingangs mit einer Ordnungsnummer versehen.

Unterzeichnende und Vertretung des Wahlvorschlags
Art. 50 WAR
Jeder Wahlvorschlag ist von mindestens zehn in der Gemeinde Laupen stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung des Wahlvorschlags können die Unterzeichnenden ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen. Die erstunterzeichnende Person, im Falle ihrer Verhinderung die zweitunterzeichnende Person, gilt gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertretung aller Unterzeichnenden. Sie ist befugt, in deren Namen rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur allfälligen Bereinigung des Vorschlags abzugeben.

Inhalt der Wahlvorschläge
Art. 51 WAR
Jeder Wahlvorschlag muss zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen eine geeignete Bezeichnung tragen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen enthalten, wie Mitglieder zu wählen bzw. Sitze zu vergeben sind. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Adresse der kandidierenden Personen enthalten.

Schriftliche Zustimmung der kandidierenden Personen
Art. 53 WAR
Die kandidierenden Personen haben ihrer Kandidatur für das jeweilige Amt schriftlich zuzustimmen. Die Bestätigung wird sinnvollerweise und verfahrensökonomisch zusammen mit dem Wahlvorschlag am Montag, 28. September 2026, eingereicht.

Zustellung des Stimmmaterials
Art. 57 WAR
Die Stimmberechtigten erhalten die Stimmrechtsausweise für die Gemeindeurnenwahlen, die amtlichen Wahlzettel und allenfalls Werbematerial bis Freitag, 6. November 2026. Für die briefliche Stimmabgabe gelten die Weisungen auf dem amtlichen Stimmkuvert. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keinen Stimmrechtsausweis mit dem Wahlmaterial erhalten oder diesen verloren haben, können in der Gemeindeschreiberei bis spätestens Dienstag, 24. November 2026, 11.30 Uhr, gegen Vorweisung eines amtlichen Personalausweises ein Doppel verlangen. Der neue Stimmrechtsausweis wird von der Gemeindeschreiberei mit «Doppel» gekennzeichnet.

Listenverbindungen
Art. 63 WAR
Zwei oder mehrere Wahlvorschläge (Listen) können bis Montag, 28. September 2026, 11.30 Uhr, durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertretung miteinander verbunden werden. Unterlistenverbindungen sind nicht gestattet.

Stille Wahl
Art. 73 [Proporz] und 86 [Majorz] WAR
Übersteigt die Gesamtzahl der kandidierenden Personen aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt. Allfällige stille Wahlen werden im Laupen Anzeiger vom Donnerstag, 15. Oktober 2026, bekannt gemacht.

Zweiter Wahlgang Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
Art. 84 WAR
Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist für Sonntag, 13. Dezember 2026, vorgesehen.

Stimmregister
Das Stimmregister wird für den Wahl- und Abstimmungssonntag revidiert. Das Stimmregister ist öffentlich. Berichtigungen können bis Dienstag, 24. November 2026, 16.00 Uhr, verlangt werden (Art. 15 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über das Stimmregister [BSG 141.113]).

Erwahrung und Veröffentlichung der Wahlresultate
Die Ermittlung der Wahlresultate liegt in der Kompetenz der Wahlkommission (Art. 9 WAR). Die Wahlresultate werden auf ortsübliche Weise am Sonntag ab ca. 16.00 Uhr im Anschlagkasten (Info-Egge, Bahnhofstrasse 3) der Gemeinde publiziert. Zeitgleich werden die Resultate auf der Website der Gemeinde Laupen veröffentlicht. Eine amtliche Publikation der Resultate erfolgt im Laupen Anzeiger vom Donnerstag, 3. Dezember 2026, bzw. am 17. Dezember 2026 im Falle eines zweiten Wahlgangs für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten.

OGR = Organisationsreglement vom 26. November 2025
WAR = Wahl- und Abstimmungsreglement vom 13. März 2002

Laupen, 31. August 2026                                                                                                      Gemeinderat Laupen