Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland und weiteren sechs Verwaltungskreisen untersagt: Weiterhin Feuerverbote in sieben Verwaltungskreisen.
Die gestrige Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sowie weitere wertvolle Informationen und Hinweise zur aktuellen Gefahrensituation und Massnahmen in den Regionen des Kantons Bern finden Sie hier: Waldbrand.
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Regierungsstatthalteramts sowie in der Zusammenstellung des Kantons Bern.