Das Amt für Wirtschaft des Kantons Bern teilt folgendes mit:
In der Nacht vom 11. Juli auf den 12. Juli 2026 können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offen gehalten werden.
Die Freinacht wird in Anwendung von Art. 13 Abs. 1 GGG1 anlässlich des Viertelfinalspiels der Schweizer Fussballnationalmannschaft gewährt. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich.
Wir bitten die Fans sowie die Wirtinnen und Wirte, Rücksicht auf die Anwohnenden zu nehmen und wünschen allen einen spannenden Match.