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	<title>Laupen.ch</title>
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		<title>Achtung: Erhöhte Vorsicht bei herabfallenden Ästen infolge Hitze und Trockenheit!</title>
		<link>https://laupen.ch/achtung-erhoehte-vorsicht-bei-herabfallenden-aesten-infolge-hitze-und-trockenheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:32:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
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					<description><![CDATA[Die vergangene Wetterlage mit anhaltend hohen Temperaturen und wenig Niederschlag belastete auch die Bäume in der Gemeinde Laupen. Besonders bei älteren und grossen Bäumen kann die Trockenheit die Stabilität einzelner Äste beeinträchtigen. Dadurch steigt die Gefahr, dass Äste unerwartet abbrechen und herunterfallen. Die Bevölkerung wird gebeten, beim Aufenthalt unter älteren und grossen Bäumen besonders aufmerksam [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die vergangene Wetterlage mit anhaltend hohen Temperaturen und wenig Niederschlag belastete auch die Bäume in der Gemeinde Laupen. Besonders bei älteren und grossen Bäumen kann die Trockenheit die Stabilität einzelner Äste beeinträchtigen. Dadurch steigt die Gefahr, dass Äste unerwartet abbrechen und herunterfallen.</p>
<p>Die Bevölkerung wird gebeten, beim Aufenthalt unter älteren und grossen Bäumen besonders aufmerksam zu sein. Wählen Sie nach Möglichkeit sichere Schattenplätze und vermeiden Sie längere Aufenthalte unter Bäumen, bei denen auffällige Äste erkennbar sind.</p>
<p>Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.</p>
<p>Bauverwaltung Laupen</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Radioaktivitätsmessflüge</title>
		<link>https://laupen.ch/radioaktivitaetsmessfluege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2026 13:01:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Kompetenzzentrum ABC-KAMIR ist die Fachstelle der Schweizer Armee für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit nuklearen, biologischen und chemischen Risiken (ABC) sowie für die Minenräumung und die Beseitigung von nicht explodierter Munition. Im Rahmen der Ausbildung seiner Spezialisten organisiert es seine jährliche Kampagne mit Messflügen zur Erfassung der Radioaktivität in Ihrer Region. Diese finden vom [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Kompetenzzentrum ABC-KAMIR ist die Fachstelle der Schweizer Armee für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit nuklearen, biologischen und chemischen Risiken (ABC) sowie für die Minenräumung und die Beseitigung von nicht explodierter Munition. Im Rahmen der Ausbildung seiner Spezialisten organisiert es seine jährliche Kampagne mit <strong>Messflügen zur Erfassung der Radioaktivität in Ihrer Region. Diese finden vom 14. bis 18. September 2026 statt.</strong></p>
<p>Falls Sie Interesse an weiteren Informationen haben, stellen wir Ihnen gerne die untenstehenden Dokumente zur Verfügung:</p>
<ul>
<li><em><a href="https://laupen.ch/wp-content/uploads/2026/09/Flyer_vol_mesure_2026_d.pdf">Informationsblatt zur Messkampagne</a></em></li>
<li><em><a href="https://laupen.ch/wp-content/uploads/2026/09/2026_Factsheet_RLL_de.pdf">Informationsblatt zu Messmitteln und -verfahren</a></em></li>
<li><a href="https://laupen.ch/wp-content/uploads/2026/09/2026_AnnonceZonesVols.pdf"><em>Plan der überflogenen Gebiete</em></a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aufhebung Wasserverbot</title>
		<link>https://laupen.ch/aufhebung-wasserverbot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2026 12:52:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir danken der Bevölkerung für den sparsamen Umgang mit unserem Trinkwasser und die Einhaltung der bisherigen Massnahmen. Dank der Niederschläge und des bewussten Wasserverbrauchs hat sich die Situation in Laupen entspannt. Das Wasserverbot wird ab sofort aufgehoben. Wir bitten Sie, weiterhin sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Sollte sich die Situation aufgrund der Trockenheit erneut verschärfen, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir danken der Bevölkerung für den sparsamen Umgang mit unserem Trinkwasser und die Einhaltung der bisherigen Massnahmen. Dank der Niederschläge und des bewussten Wasserverbrauchs hat sich die Situation in Laupen entspannt.</p>
<p><strong>Das Wasserverbot wird ab sofort aufgehoben.</strong></p>
<p>Wir bitten Sie, weiterhin sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Sollte sich die Situation aufgrund der Trockenheit erneut verschärfen, müssen erneut Einschränkungen angeordnet werden.</p>
<p>Weitere Informationen können Sie unserem <a href="https://laupen.ch/wp-content/uploads/2026/09/Fyler-Aufhebung-Wasserverbot.pdf"><strong>Flyer</strong></a> entnehmen.</p>
<p>Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gemeinde-Gesamterneuerungswahlen vom 29. November 2026</title>
		<link>https://laupen.ch/gemeinde-gesamterneuerungswahlen-vom-29-november-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas.Draeyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Sep 2026 11:28:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gemeinderat Laupen ordnet für Sonntag, 29. November 2026, die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 bis 2030 (Majorz- und Proporzwahlverfahren) an. Wahlen Majorz (Mehrheitswahlverfahren) Art. 3 Bst. a OGR An der Urne ist durch die Stimmberechtigten im Majorz zu wählen: Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident und zugleich Mitglied des Gemeinderates Wahlen Proporz (Verhältniswahlverfahren) Art. 3 Bst. b [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinderat Laupen ordnet für Sonntag, 29. November 2026, die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 bis 2030 (Majorz- und Proporzwahlverfahren) an.</p>
<p><strong>Wahlen Majorz (Mehrheitswahlverfahren)<br />
</strong>Art. 3 Bst. a OGR<br />
An der Urne ist durch die Stimmberechtigten im Majorz zu wählen:<br />
Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident und zugleich Mitglied des Gemeinderates</p>
<p><strong>Wahlen Proporz (Verhältniswahlverfahren)<br />
</strong>Art. 3 Bst. b OGR<br />
An der Urne sind durch die Stimmberechtigten im Proporz zu wählen:<br />
Sieben (7) Mitglieder des Gemeinderates</p>
<p><strong>Teilamt der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten<br />
</strong>Art. 12 Abs. 2 OGR<br />
Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident übt das Amt mit einem Beschäftigungsgrad von 20 % oder ehrenamtlich aus. Die gewählte Person muss sich bis Montag, 28. September 2026, für eine Variante entscheiden.</p>
<p><strong>Wählbarkeit<br />
</strong>Art. 46 OGR<br />
Als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident: Alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen.</p>
<p><strong>Unvereinbarkeit und Verwandtenausschluss<br />
</strong>Art. 47 und 48 OGR<br />
Die Unvereinbarkeit und der Verwandtenausschluss richten sich nach den reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen (Gemeindegesetz [GG], Art. 36 und 37 [BSG 170.11]).</p>
<p><strong>Amtsdauer<br />
</strong>Art. 50 Abs. 1 OGR<br />
Für die am Sonntag, 29. November 2026, gewählten Personen beginnt die Amtsperiode am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2030.</p>
<p><strong>Amtszeitbeschränkung<br />
</strong>Art. 51 OGR<br />
Die Amtszeit ist auf drei, für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten auf vier Amtsdauern beschränkt. Eine erneute Wahl ist frühestens nach vier Jahren möglich. Angebrochene Amtsdauern fallen ausser Betracht.</p>
<p><strong>Offenlegungspflicht<br />
</strong>Art. 42 WAR<br />
Alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium haben bis Montag, 28. September 2026, Interessenbindungen offenzulegen, die sie in der Ausübung des Amtes beeinflussen können.</p>
<p><strong>Wahl der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten<br />
</strong>Art. 43 WAR<br />
Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident muss gleichzeitig als Mitglied des Gemeinderates gewählt werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Wahl ungültig. Die Wahl muss in einem zweiten Wahlgang wiederholt werden (relatives Mehr), wobei wiederum nur eine als Mitglied des Gemeinderates gewählte Person als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident wählbar ist.</p>
<p><strong>Werbematerial<br />
</strong>Art. 47 Abs. 2 WAR<br />
Anmeldung für den gemeinsamen Versand des Werbematerials bis Montag, 28. September 2026.</p>
<p><strong>Einreichung Wahlvorschläge<br />
</strong>Art. 49 WAR<br />
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 28. September 2026, 11.30 Uhr, schriftlich in der Gemeindeschreiberei, Neuengasse 4, 3177 Laupen, einzureichen. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge sind ungültig. Die Listen mit den Wahlvorschlägen werden in der Reihenfolge des Eingangs mit einer Ordnungsnummer versehen.</p>
<p><strong>Unterzeichnende und Vertretung des Wahlvorschlags<br />
</strong>Art. 50 WAR<br />
Jeder Wahlvorschlag ist von mindestens zehn in der Gemeinde Laupen stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung des Wahlvorschlags können die Unterzeichnenden ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen. Die erstunterzeichnende Person, im Falle ihrer Verhinderung die zweitunterzeichnende Person, gilt gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertretung aller Unterzeichnenden. Sie ist befugt, in deren Namen rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur allfälligen Bereinigung des Vorschlags abzugeben.</p>
<p><strong>Inhalt der Wahlvorschläge<br />
</strong>Art. 51 WAR<br />
Jeder Wahlvorschlag muss zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen eine geeignete Bezeichnung tragen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen enthalten, wie Mitglieder zu wählen bzw. Sitze zu vergeben sind. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Adresse der kandidierenden Personen enthalten.</p>
<p><strong>Schriftliche Zustimmung der kandidierenden Personen<br />
</strong>Art. 53 WAR<br />
Die kandidierenden Personen haben ihrer Kandidatur für das jeweilige Amt schriftlich zuzustimmen. Die Bestätigung wird sinnvollerweise und verfahrensökonomisch zusammen mit dem Wahlvorschlag am Montag, 28. September 2026, eingereicht.</p>
<p><strong>Zustellung des Stimmmaterials<br />
</strong>Art. 57 WAR<br />
Die Stimmberechtigten erhalten die Stimmrechtsausweise für die Gemeindeurnenwahlen, die amtlichen Wahlzettel und allenfalls Werbematerial bis Freitag, 6. November 2026. Für die briefliche Stimmabgabe gelten die Weisungen auf dem amtlichen Stimmkuvert. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keinen Stimmrechtsausweis mit dem Wahlmaterial erhalten oder diesen verloren haben, können in der Gemeindeschreiberei bis spätestens Dienstag, 24. November 2026, 11.30 Uhr, gegen Vorweisung eines amtlichen Personalausweises ein Doppel verlangen. Der neue Stimmrechtsausweis wird von der Gemeindeschreiberei mit «Doppel» gekennzeichnet.</p>
<p><strong>Listenverbindungen<br />
</strong>Art. 63 WAR<br />
Zwei oder mehrere Wahlvorschläge (Listen) können bis Montag, 28. September 2026, 11.30 Uhr, durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertretung miteinander verbunden werden. Unterlistenverbindungen sind nicht gestattet.</p>
<p><strong>Stille Wahl<br />
</strong>Art. 73 [Proporz] und 86 [Majorz] WAR<br />
Übersteigt die Gesamtzahl der kandidierenden Personen aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt. Allfällige stille Wahlen werden im Laupen Anzeiger vom Donnerstag, 15. Oktober 2026, bekannt gemacht.</p>
<p><strong>Zweiter Wahlgang Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident<br />
</strong>Art. 84 WAR<br />
Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist für Sonntag, 13. Dezember 2026, vorgesehen.</p>
<p><strong>Stimmregister<br />
</strong>Das Stimmregister wird für den Wahl- und Abstimmungssonntag revidiert. Das Stimmregister ist öffentlich. Berichtigungen können bis Dienstag, 24. November 2026, 16.00 Uhr, verlangt werden (Art. 15 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über das Stimmregister [BSG 141.113]).</p>
<p><strong>Erwahrung und Veröffentlichung der Wahlresultate<br />
</strong>Die Ermittlung der Wahlresultate liegt in der Kompetenz der Wahlkommission (Art. 9 WAR). Die Wahlresultate werden auf ortsübliche Weise am Sonntag ab ca. 16.00 Uhr im Anschlagkasten (Info-Egge, Bahnhofstrasse 3) der Gemeinde publiziert. Zeitgleich werden die Resultate auf der Website der Gemeinde Laupen veröffentlicht. Eine amtliche Publikation der Resultate erfolgt im Laupen Anzeiger vom Donnerstag, 3. Dezember 2026, bzw. am 17. Dezember 2026 im Falle eines zweiten Wahlgangs für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten.</p>
<p>OGR = Organisationsreglement vom 26. November 2025<br />
WAR = Wahl- und Abstimmungsreglement vom 13. März 2002</p>
<p>Laupen, 31. August 2026                                                                                                      <strong>Gemeinderat Laupen</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>AUFHEBUNG Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot</title>
		<link>https://laupen.ch/freiwilliger-verzicht-auf-feuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Aug 2026 09:50:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben entschieden, alle im Kanton Bern noch geltenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe ab heute Freitag (28. August 2026), 12 Uhr, aufzuheben. Es ist im Umgang mit Feuer aber nach wie vor grosse Vorsicht geboten. Aufgrund von Niederschlägen hat sich die Waldbrandgefahr zwar in allen Verwaltungskreisen leicht entspannt. Sie ist [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben entschieden, alle im Kanton Bern noch geltenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe ab heute Freitag (28. August 2026), 12 Uhr, aufzuheben. Es ist im Umgang mit Feuer aber nach wie vor grosse Vorsicht geboten.</p>
<p>Aufgrund von Niederschlägen hat sich die Waldbrandgefahr zwar in allen Verwaltungskreisen leicht entspannt. Sie ist aber immer noch auf den Gefahrenstufen «erheblich», am Jurasüdfuss auf «gross». Die Gefahr von Bränden besteht nach wie vor. Deshalb rufen die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter weiterhin zu grosser Vorsicht auf.</p>
<p>Bei windigen Verhältnissen ist auf Feuer zu verzichten. Bei Feuern im oder am Wald nur fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen benutzen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie <a href="https://laupen.ch/wp-content/uploads/2026/09/20260903_BE_Disposition_Waldbrandgefahr.pdf"><strong>hier</strong></a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verkehrserschwerung Neueneggstrasse</title>
		<link>https://laupen.ch/verkehrserschwerung-neueneggstrasse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Aug 2026 14:07:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://laupen.ch/?p=11849</guid>

					<description><![CDATA[Der Kanton Bern führt vom 2. September 2026 bis 23. Dezember 2026 Verkehrssicherheitsmassnahmen bei der Neueneggstrasse 26 bis Neueneggstrasse 30 durch. Weitere Informationen können Sie dem Schreiben entnehmen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kanton Bern führt vom 2. September 2026 bis 23. Dezember 2026 Verkehrssicherheitsmassnahmen bei der Neueneggstrasse 26 bis Neueneggstrasse 30 durch.</p>
<p>Weitere Informationen können Sie dem <strong><a href="https://laupen.ch/wp-content/uploads/2026/08/Publikation-Verkehrserschwerung_Neueneggstrasse-Laupen.pdf">Schreiben</a> </strong>entnehmen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Projekt Road2Gemeinderat auf Instagram</title>
		<link>https://laupen.ch/projekt-road2gemeinderat-auf-instagram/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Aug 2026 15:30:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://laupen.ch/?p=11840</guid>

					<description><![CDATA[Das Projekt &#8222;Road2Gemeinderat&#8220; ist nun auch auf Instagram vertreten. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, sehen Sie unseren Flyer an und folgen Sie dem QR-Code. &#160;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Projekt &#8222;Road2Gemeinderat&#8220; ist nun auch auf Instagram vertreten.</p>
<p>Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, sehen Sie unseren <strong><a href="https://laupen.ch/wp-content/uploads/2026/08/Laupen_SoMe_A3.pdf">Flyer</a></strong> an und folgen Sie dem QR-Code.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Informationen zu E-Trottinetts und E-Rollern</title>
		<link>https://laupen.ch/informationen-zu-e-trottinetts-und-e-rollern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Aug 2026 15:15:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://laupen.ch/?p=11834</guid>

					<description><![CDATA[Bitte beachten Sie den Flyer der Kantonspolizei Bern, um über die wichtigsten Informationen zu E-Trottinetts und E-Rollern Bescheid zu wissen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte beachten Sie den <a href="https://laupen.ch/wp-content/uploads/2026/08/plakat-e-trotinetts-e-roller-d.pdf"><strong>Flyer</strong> </a>der Kantonspolizei Bern, um über die wichtigsten Informationen zu E-Trottinetts und E-Rollern Bescheid zu wissen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gemeinsam für unseren Erholungsraum Sense &#8211; Bitte haltet die Sense und die Felder sauber!</title>
		<link>https://laupen.ch/gemeinsam-fuer-unseren-erholungsraum-sense-bitte-haltet-die-sense-und-die-felder-sauber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Aug 2026 08:37:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://laupen.ch/?p=11824</guid>

					<description><![CDATA[Die Sense-Landschaft ist ein wunderschönes Stück Natur und ein wertvoller Rückzugsort für Mensch und Tier. Als Hundehalter tragen wir hier eine besondere Verantwortung. Bitte hilf mit, dieses Paradies zu schützen und für alle lebenswert zu erhalten. Dein Hund darf zwar freilaufen, muss aber jederzeit unter deiner Kontrolle stehen und sofort abrufbar sein.  Warum die Leine [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Sense-Landschaft ist ein wunderschönes Stück Natur und ein wertvoller Rückzugsort für Mensch und Tier. Als Hundehalter tragen wir hier eine besondere Verantwortung. Bitte hilf mit, dieses Paradies zu schützen und für alle lebenswert zu erhalten. Dein Hund darf zwar freilaufen, muss aber jederzeit unter deiner Kontrolle stehen und sofort abrufbar sein.</p>
<p><strong> </strong><strong>Warum die Leine an der Sense wichtig ist</strong></p>
<ul>
<li>Schutz für Wildtiere: Im Erholungsraum Sense brüten seltene Vögel und leben Wildtiere, die durch freilaufende Hunde aufgeschreckt werden.</li>
<li>Respekt vor Mitmenschen: Familien, Badende und Spaziergänger möchten die Sense unbeschwert geniessen.</li>
<li>Sicherheit für deinen Hund: Die Strömung der Sense und das Gelände bergen unerwartete Gefahren.</li>
</ul>
<p><strong>Hundekot aufnehmen – ausnahmslos immer!</strong></p>
<ul>
<li>Gefahr für Nutztiere: Kot auf angrenzenden Weiden verschmutzt das Futter und macht Kühe schwer krank.</li>
<li>Krankheitsübertragung: Bakterien und Parasiten im Kot gefährden andere Hunde und Wildtiere.</li>
<li>Saubere Flussufer: Niemand möchte beim Entspannen oder Barfusslaufen am Senseufer in ein „Geschäft“ treten.</li>
</ul>
<p><strong>Unser Service für dich</strong></p>
<ul>
<li>Gratis Hundekotsäcke: Du kannst Robidog-Säcke während der Öffnungszeiten kostenlos bei der Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, abholen.</li>
<li>Richtige Entsorgung: Bitte wirf den gefüllten Sack immer in den nächsten Hunde-Abfalleimer und niemals ins Gebüsch oder in den Fluss.</li>
</ul>
<p><strong>Ein grosses Dankeschön an alle Hundebesitzer*innen, die Rücksicht nehmen und unsere Sense, die Spazierwege und die Felder sauber halten!</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gewässerrichtplan Sense (2026)</title>
		<link>https://laupen.ch/gewaesserrichtplan-sense-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Saskia.Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2026 06:38:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News - Startseite]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://laupen.ch/?p=11805</guid>

					<description><![CDATA[Die Sense gehört zu den wenigen Gewässern im Kanton Bern, die nicht durch Wasserkraftanlagen beeinträchtigt sind. Im Unterlauf wurde die Sense aber anfangs des 20. Jahrhunderts begradigt und kanalisiert. Die damals erstellten Schutzbauten haben unterdessen ihre Lebensdauer erreicht. Aber auch der Wasserbau und die Ansprüche an die Gewässer haben sich in den letzten 100 Jahren [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Sense gehört zu den wenigen Gewässern im Kanton Bern, die nicht durch Wasserkraftanlagen beeinträchtigt sind. Im Unterlauf wurde die Sense aber anfangs des 20. Jahrhunderts begradigt und kanalisiert. Die damals erstellten Schutzbauten haben unterdessen ihre Lebensdauer erreicht. Aber auch der Wasserbau und die Ansprüche an die Gewässer haben sich in den letzten 100 Jahren stark gewandelt. Heute geht es darum, den Ausgleich zwischen den diversen und manchmal gegensätzlichen Schutz- und Nutzungsbedürfnissen zu finden. 2013 bis 2016 arbeiteten die Kantone Bern und Freiburg mit den Anstössergemeinden, Amtsstellen und der breiten Bevölkerung das Gewässerentwicklungskonzept Sense 21 aus. Der 2021 bis 2026 erstellte Gewässerrichtplan basiert darauf. Er zeigt diese Bedürfnisse auf und legt fest, in welchem Raum welches Bedürfnis Priorität hat.</p>
<p>Der Gewässerrichtplan betrachtet den Unterlauf der Sense, von der Einmündung des Schwarzwassers bis zur Einmündung der Sense in die Saane. Die geplanten Massnahmen beziehen sich auf die Sense und auf die Mündungsbereiche einzelner Seitenbäche.</p>
<p>Den Gewässerrichtplan und weitere Informationen finden Sie <a href="https://www.gewaesserrichtplaene.bvd.be.ch/de/start/region-mittelland/gewaesserrichtplan-sense.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>hier</strong></a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
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