In Zukunft Laupen
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Gemeindeversammlung

 
 

Geschäfte, die von der Gemeindeversammlung beschlossen werden:

Wahlgeschäft: Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Dauer der Amtsperiode (nach Gesamterneuerungswahlen, alle vier Jahre)

Sachgeschäfte gemäss OgR Art. 26, insbesondere:

  • Erlass und Änderung von Reglementen
  • Genehmigung laufende Rechnung und Voranschlag, inkl. Steuersätze und Abgabesätze (Gebühren)
  • Neue, einmalige Ausgaben von mehr als 500'000 Franken bis 1,5 Mio. Franken (Kompetenz für wiederkehrende Ausgaben immer um Faktor 10 kleiner als neue einmalige Ausgaben)
  • Neue, einmalige Ausgaben von mehr als 200'000 Franken bis 500'000 Franken, wenn gegen den enstsprechenden Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergriffen wurde
  • Mitgliedschaft in Gemeindeverbänden unter Bedingungen
  • Übertragung öffentlicher Ausgaben an Dritte, wenn jährlich wiederkehrende Ausgaben dafür > 20'000 Franken betragen
  • Einleitung von Gebietsveränderungen (nicht unbedeutende Gebietsbereinigungen)

Gemeindeversammlung 27. November 2024

Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr, in der Aula im Oberstufenschulhaus Laupen

Der Gemeinderat unterbreitet die folgenden Sachgeschäfte zur Beschlussfassung:

TRAKTANDENLISTE

Nr. Traktandum

1. Budget 2025
Beratung und Genehmigung

Budget 2025

Finanzplan 2025 - 2029

2. Organisationsreglement ARA Region Sensetal (Totalrevision)
Beratung und Genehmigung

OGR ARA Sensetal NEU

OGR ARA Sensetal bisher gültig

3. Feuerwehr Region Laupen, Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF)
Beratung und Genehmigung Verpflichtungskredit

Gemeinderatsbeschluss Ersatzbeschaffung TLF Mauss

Richtangebot TLF Mauss

4. Verschiedenes
Informationen über
a) Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung
b) Energiestrategie
c) Arealentwicklungsstrategie Bahnaue
d) Spartageskarte Gemeinde
e) Ferienbetreuung, definitive Einführung
f) Lehrerzimmer (abgeschlossene Umbauarbeiten)

Botschaft

Im Anschluss an die Versammlung steht ein offeriertes Getränkeangebot zur Verfügung.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Laupen angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme einge-laden. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.

Veröffentlichung der Einladung für die Gemeindeversammlung / Entscheidgrundlagen
Die formelle und gesetzlich erforderliche Publikation der Einberufung der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 erfolgt erstmals im Laupen Anzeiger vom Donnerstag, 24. Oktober 2024, unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und der zu behandelnden Geschäfte. Mit dieser formellen Publikation sind Formen und Fristen gewahrt.

Die formelle Publikation wird zusätzlich als Einladung (Flugblatt) in der Woche 43 (21. – 25. 10.2024) in alle Laupner Haushaltungen verteilt.

Die Botschaft zu den Geschäften kann ab der Woche 45/2024 bei der Gemeindeverwaltung Laupen bezogen werden und steht auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit. Der gesetzlich vorgesehene Zugang zu den Entscheidgrundlagen der Gemeindeversammlung ist damit gewährleistet (Informationsgesetz, BSG 107.1).

Öffentliche Auflagen
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen ab Donnerstag, 24. Oktober 2024 öffentlich in der Gemeindeschreiberei Laupen auf. Diese stehen ebenfalls auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit.

Verfahrensrechtliches
Vorbereitungshandlungen: Gegen die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste kann innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Die Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern noch an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG) [BSG 170.11] und Art. 27 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Gemeinde Laupen vom 13. März 2002).

Rügen, die sich gegen den Inhalt und/oder das Erlassverfahren der Reglemente richten, können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).

Beschlüsse der Gemeindeversammlung können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).

Gemeinderat Laupen


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