Der Gemeinderat besteht mit seinem Präsidenten/Präsidentin aus sieben Personen. Der Gemeindepräsident ist zugleich Präsident der Gemeindeversammlung.
Der Gemeinderat wird im Rahmen von Gesamterneuerungswahlen an der Urne im Proporz für eine vierjährige Amtsperiode gewählt. Für Gemeinderäte besteht eine Amtszeitbegrenzung von drei Amtsperioden; für den Gemeindepräsidenten eine solche von vier.
Zu Beginn einer neuen Amtsperiode weist der Gemeinderat seinen Mitgliedern sog. "Ressorts" (Geschäftsbereiche) zu, denen sie vorstehen. Jeder Gemeinderat ist - ausser dem Gemeindepräsidenten - immer zugleich auch Präsident einer seinem Ressort zugewiesenen, vorberatenden ständigen Kommission. Eine ständige Kommission hat Entscheidbefugnisse gemäss Kommissionsreglement.
Gemeindeverwaltung Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen