Der Gemeinderat unterbreitet die folgenden Sachgeschäfte zur Beschlussfassung:
Traktandenliste
1. Budget 2027
Beratung und Genehmigung
2. Rechnungsprüfungsorgan; Revisionsstelle für 2027 – 2030 (exkl. Datenschutz)
Beratung und Wahl
3. Neubau Doppelkindergarten und Tagesschule
Kenntnisnahme der Abrechnung
4. BZL – Altersgerechtes Wohnen, Gesundheit und Soziales; Orientierung und Mitwirkung zur möglichen Änderung der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN)
Orientierung über das Projekt BZL und die mögliche Anpassung der bestehenden Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN).
Diskussion und Entgegennahme von Stellungnahmen und Anregungen im Hinblick auf die weitere Planung. Es erfolgt keine Beschlussfassung.
5. Verschiedenes
Informationen über
a) Leitbild Gemeinde Laupen
b) Wasserversorgung Laupen
c) Ortsplanungsrevision / Mitwirkung
d) Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung (VSEL)
e) Rückblick auf die Legislatur 2023 – 2026
f) Gesamterneuerungswahlen 2027 – 2030
– Verabschiedung von Mitgliedern des Gemeinderates und Kommissionsmitgliedern
– Vorstellen der Kandidatinnen und Kandidaten für
Gemeindepräsident/in
Gemeinderat
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind alle Anwesenden zu einem Getränk eingeladen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, welche seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Laupen angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.
Veröffentlichung der Einladung für die Gemeindeversammlung / Entscheidgrundlagen
Die formelle und gesetzlich erforderliche Publikation der Einberufung der Gemeindeversammlung vom 25. November 2026 erfolgt erstmals im Laupen Anzeiger vom Donnerstag, 22. Oktober 2026, unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und der zu behandelnden Geschäfte. Mit dieser formellen Publikation sind Formen und Fristen gewahrt.
Die formelle Publikation wird zusätzlich als Einladung (Flugblatt) in der Woche 43/2006 (19.10. – 25.10.2026) in alle Laupner Haushaltungen verteilt.
Die Botschaft zu den Geschäften kann ab der Woche 45/2026 bei der Gemeindeverwaltung Laupen bezogen werden und steht auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit. Der gesetzlich vorgesehene Zugang zu den Entscheidgrundlagen der Gemeindeversammlung ist damit gewährleistet (Informationsgesetz, BSG 107.1).
Öffentliche Auflagen
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen ab Freitag, 23. Oktober 2026 öffentlich in der Gemeindeschreiberei Laupen auf. Diese stehen ebenfalls auf der Website www.laupen.ch zum Download bereit.
Verfahrensrechtliches
Vorbereitungshandlungen: Gegen die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste kann innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern noch an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG) [BSG 170.11] und Art. 27 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Gemeinde Laupen vom 13. März 2002).
Rügen, die sich gegen den Inhalt und/oder das Erlassverfahren der Reglemente richten, können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können mit Beschwerde innert 30 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 23. Mai 1989 (VRPG) [BSG 155.21]).
Gemeinderat Laupen