Die Sense gehört zu den wenigen Gewässern im Kanton Bern, die nicht durch Wasserkraftanlagen beeinträchtigt sind. Im Unterlauf wurde die Sense aber anfangs des 20. Jahrhunderts begradigt und kanalisiert. Die damals erstellten Schutzbauten haben unterdessen ihre Lebensdauer erreicht. Aber auch der Wasserbau und die Ansprüche an die Gewässer haben sich in den letzten 100 Jahren stark gewandelt. Heute geht es darum, den Ausgleich zwischen den diversen und manchmal gegensätzlichen Schutz- und Nutzungsbedürfnissen zu finden. 2013 bis 2016 arbeiteten die Kantone Bern und Freiburg mit den Anstössergemeinden, Amtsstellen und der breiten Bevölkerung das Gewässerentwicklungskonzept Sense 21 aus. Der 2021 bis 2026 erstellte Gewässerrichtplan basiert darauf. Er zeigt diese Bedürfnisse auf und legt fest, in welchem Raum welches Bedürfnis Priorität hat.
Der Gewässerrichtplan betrachtet den Unterlauf der Sense, von der Einmündung des Schwarzwassers bis zur Einmündung der Sense in die Saane. Die geplanten Massnahmen beziehen sich auf die Sense und auf die Mündungsbereiche einzelner Seitenbäche.
Den Gewässerrichtplan und weitere Informationen finden Sie hier.