Schulzahnpflegeverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Laupen an seiner Sitzung vom 11. Mai 2026 die Schulzahnpflegeverordnung erlassen hat. Die Schulzahnpflegeverordnung tritt, vorbehätlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Juli 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Gemeinderat Laupen

Schulzahnpflegeverordnung – Auflage