Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Laupen am 26. November 2025 beschlossene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 11. Februar 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schützwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).

Laupen, 19. Februar 2026

Gemeinderat Laupen

Organisationsreglement Laupen 26.11.2025