«Miet-Initiative»: Vormieten müssen ab 1. Dezember 2025 offengelegt werden

Die Berner Stimmbevölkerung hat im September die Volksinitiative «Für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormieten (Miet-Initiative)» angenommen. Mangels anderslautender Regelung im Initiativtext ist die entsprechende Gesetzesgrundlage umgehend in Kraft getreten. Da der in der Initiative genannte Schwellenwert von 1,5 Prozent leerstehender Wohnungen im Kanton aktuell unterschritten wird – er lag im Juni 2025 bei 1,12 Prozent –, hat der Regierungsrat die Formularpflicht für den Abschluss von Mietverträgen obligatorisch erklärt. Die Formularpflicht soll dazu dienen, bei einem Mieterwechsel überhöhte Mietzinssteigerungen leichter zu erkennen und zu verhindern. Sie gilt ab 1. Dezember 2025. Das heisst, dass für alle Mietverträge, die ab dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen werden, das entsprechende Formular verwendet werden muss – unabhängig davon, auf welches Datum der Mietbeginn fällt.

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