Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden.
Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
Am 4. November 2025 wurde eine in Vinelz aufgefundene Graugans positiv auf Vogelgrippe H5N1 getestet. Es handelt sich um den ersten Nachweis in der Schweiz in dieser Saison.
In Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ordnet das Amt für Veterinärwesen (AVET) Beobachtungsgebiete entlang der Ufer von Bieler- und Neuenburgersee sowie ein Kontrollgebiet für die Gemeinde Vinelz an.
Im Kontroll- und im Beobachtungsgebiet gelten strenge Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, um die Einschleppung der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Alle Geflügelhaltenden sind aufgerufen, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und Massnahmen zur Vermeidung von Kontakten von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu treffen.
Geflügelhalter
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/veterinaerwesen/tiere-halten/tierhaltung-anmelden-aendern/anmeldung-tierhaltung-onlineformular.html - Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt
a) Tiere mit respiratorischen Symptomen
b) Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
c) Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
d) oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
e) Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind - Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln oder seien Sie zumindest jederzeit bereit, dies zu tun. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
- Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.
Überwachung der Wildvögel
- Melden Sie tote Wildvögel der Wildhut. Zuständig für Laupen: Wildhüter Timo Schaub, Jagdinspektorat, Schwand 17, 3110 Münsingen
Telefon 0800 940 100 / 2134
Die Wildhüter stehen von 7 bis 19 Uhr zur Verfügung. Zwischen 19 Uhr und 7 Uhr nimmt die Polizei ihren Anruf entgegen (Tel. 117). - Anleitung für den direkten Anruf an einen Wildhüter
a) Wählen Sie die Hauptnummer 0800 9400 100. Warten Sie ab, bis Sie den Ansagetext hören.
b) Sobald Sie die Stimme hören, geben Sie unaufgefordert die vier Ziffern des zuständigen Wildhüters ein (für Laupen 2134).
c) Jetzt werden Sie mit dem gewählten Wildhüter verbunden. - Berühren Sie tote Wildvögel nicht. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.