Temporäre Parkordnung blaue Zone 4 Std. für 21 Kundenparkplätze „Gemeindehaus“ während Projekt VSEL

Der Gemeinderat Laupen verfügt gestützt auf

– die kantonale Verordnung vom 29.10.2008, Strassenverordnung (SV) Art. 44
– das Parkplatzreglement der Gemeinde Laupen vom 03.06.2010, insbesondere Art. 7 Abs. 2

folgendes:

Die 21 Kundenparkplätze „Gemeindehaus“ in der blauen Zone werden gestützt auf den Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2024 während dem Projekt Verkehrssanierung und Städtebauliche Entwicklung Laupen VSEL mit einer Zeitbeschränkung 4 Std. belegt. Diese Massnahme mit Gültigkeit ab 24. Januar 2025 erhöht die Verfügbarkeit von Parkflächen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Laupen.

Die Gemeindeparkkarte 4 Std. (Farbe Gelb) ist auf den 21 Kundenparkplätzen ebenfalls gültig.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Gemeinderat Laupen