In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Laupen an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 die Anhänge III und IV der Personalverordnung erlassen hat. Der Anhang III regelt den Arbeitsort, das Arbeiten im Homeoffice und verschiedene Gehaltsklasseneinreihungen. Der Anhang IV umschreibt die Details des Arbeitens im Homeoffice.
Die Anhänge III und IV treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2025 in Kraft.
Personalverordnung, Anhang III
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Gemeinderat Laupen